Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aktuelle Version ab 21.06.2026 | mitarbeiter.com Digital Recruiting GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Die mitarbeiter.com Digital Recruiting GmbH mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 37041 (nachfolgend „mitarbeiter.com“ genannt), bietet unter https://mitarbeiter.com/ sowie unter anderen von mitarbeiter.com betriebenen Domains Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen mitarbeiter.com und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot (im Folgenden „Angebot“ oder „Kooperationsvereinbarung“) sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem individuellen Angebot gehen die Regelungen des Angebots vor.
- Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem 21.06.2026 mit der mitarbeiter.com Digital Recruiting GmbH geschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.
- Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu diesen AGB.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung kann jederzeit auf der mitarbeiter.com-Webseite eingesehen werden.
§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
- Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Digitales-Headhunting, Online-Recruiting und Employer-Branding. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus dem individuellen Angebot.
- Bei dem zwischen mitarbeiter.com und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass mitarbeiter.com – bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung – die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schuldet. Etwaige Garantien ergeben sich aus § 7 und dem jeweiligen Angebot.
- In Bezug auf die Ausgestaltung der Leistungen steht mitarbeiter.com ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB zu, das nach billigem Ermessen und im Interesse des Auftraggebers ausgeübt wird.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, digitale Signatur oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die ausdrückliche Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Ebenso kommt eine verbindliche Beauftragung zustande, indem der Auftraggeber Leistungen über das mitarbeiter.com® Cloud-Portal auswählt und beauftragt – etwa die Nachbestellung von Kontingenten oder die Buchung von Zusatzdienstleistungen (z. B. einen Media Day gegen Einsatz von Kontingenten). Etwaige im Angebot gesondert angegebene Bindungsfristen sind zu beachten.
- Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass Telefonate und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden dürfen.
- § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB findet keine Anwendung.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung
- Die Vergütung der von mitarbeiter.com zu erbringenden Leistungen wird im Angebot schriftlich festgelegt. Je nach gewähltem Modell besteht die Vergütung aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und Kontingentgebühren (Kontingentmodell) oder aus einer einmaligen Projektpauschale (Single-Hire-Modell).
- Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Media-Budget: Zusätzlich zu den genannten Gebühren fällt ein Media-Budget für die Ausspielung der Anzeigen auf Drittplattformen an. Die Höhe des Media-Budgets wird mit dem Auftraggeber abgestimmt (empfohlen werden mindestens 10 € pro Tag) und kann in Absprache angepasst werden. Das Media-Budget wird über die mitarbeiter.com Digital Recruiting GmbH abgerechnet.
- Die Einrichtungsgebühr bzw. Projektpauschale ist – sofern nicht abweichend vereinbart – vor Kampagnenstart zur Zahlung fällig (Vorkasse). Kontingentgebühren sind zum jeweiligen Kampagnenstart fällig.
- Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- mitarbeiter.com behält sich das Recht vor, im Falle eines erheblichen Zahlungsverzugs die laufenden Leistungen anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist, und/oder von einem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
- Rechnungen werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im PDF-Format gestellt. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit dies im Kooperationsvertrag schriftlich vereinbart wurde.
§ 5 Kontingente, Laufzeit und Kündigung
- Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Angebot vereinbart. Ein Kooperationsvertrag kann insbesondere als Kontingentvertrag oder als Single-Hire-Vertrag (Projektpauschale) geschlossen werden.
- Erwerb von Kontingenten: Kontingente werden in Blöcken erworben (z. B. drei oder mehr Kontingente, je nach im Angebot gewählter Staffelung). Die spätere Umsetzung der Kampagnen wird von den bereits erworbenen Kontingenten abgerechnet. Der Auftraggeber erwirbt also zunächst Kontingente, aus denen anschließend die Leistungen bestritten werden. Die erworbenen Kontingente können nicht nur für Recruiting-Kampagnen je Stelle und Standort, sondern in Absprache auch für weitere Dienstleistungen von mitarbeiter.com eingesetzt werden.
- Was ein Kontingent umfasst: Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für eine Stelle an einem vom Auftraggeber genannten Standort und einer Laufzeit von 30 Kaledertagen. Der Standort ist während der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Werden an einem Standort verschiedene Stellen beauftragt, ist je Stelle ein eigenes Kontingent erforderlich. In Absprache können mehrere Stellen und/oder mehrere Standorte innerhalb eines Kontingents zusammengefasst werden; dies bedarf jedoch stets der vorherigen Absprache und Bestätigung durch mitarbeiter.com.
- Start und Abruf: Der Leistungsbeginn je Kontingent erfolgt nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnen die Optimierung der Kampagne und die Ausspielung auf den ausgewählten Kanälen.
- Automatische Verlängerung und Nachbestellung: Läuft eine Kampagne (z. B. „Elektriker in München“) und wird sie nicht gestoppt, verlängert sie sich nahtlos um einen weiteren Kalendermonat und verbraucht dabei automatisch ein weiteres Kontingent. Der Auftraggeber kann eine laufende Kampagne jederzeit bis spätestens einen (1) Arbeitstag vor Ablauf der jeweiligen Kontingentlaufzeit stoppen. Wird nicht gestoppt, gilt die Verlängerung als gewünscht. Sind die erworbenen Kontingente aufgebraucht und wird gleichwohl ein weiteres Kontingent verbraucht – etwa durch eine Verlängerung oder eine weitere Beauftragung –, wird hierfür automatisch das zuletzt erworbene Kontingent-Paket (z. B. 3 Kontingente) zu denselben Konditionen nachbestellt. Die Konditionen verteuern sich hierdurch nicht. Ein Kontingent oder eine Nachbestellung kann jeweils bis spätestens einen (1) Arbeitstag vor Verbrauch des nächsten Kontingents gestoppt werden.
- Vorzeitige Beendigung: Ein früheres Abschalten einer Kampagne auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ist möglich. Bereits begonnene oder vollständig abgerufene Kontingente sowie geleistete Vergütungen werden hierdurch nicht anteilig zurückerstattet, da die Leistung in diesem Zeitraum erbracht wurde. Noch nicht abgerufene Kontingente bleiben dem Auftraggeber erhalten und können innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums weiterhin abgerufen werden.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp Textnachricht genügt).
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Unsere Zusammenarbeit
- mitarbeiter.com verpflichtet sich, den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt, uns hierzu der Hilfe sorgfältig ausgewählter Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit hosten wir Websites/Landingpages im Namen des Auftraggebers, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten.
- Mitwirkung des Auftraggebers: Damit die Zusammenarbeit gelingt, wirkt der Auftraggeber insbesondere mit, indem er
- einen Ansprechpartner mit zutreffenden Kontaktdaten benennt und für Rückfragen erreichbar ist;
- die für die Kampagne nötigen Informationen, Unternehmensinformationen, Bilder und das Logo in digitaler Form bereitstellt und das Onboarding durchläuft;
- vereinbarte Termine (z. B. Onboarding, Abstimmungen, ggf. Media Day) wahrnimmt;
- Zugang zu den für die Zusammenarbeit erforderlichen Systemen und Konten gewährt, soweit dies vereinbart ist;
- eingehende Bewerber zeitnah über das bereitgestellte mitarbeiter.com® Cloud-Portal bearbeitet und in Bewerbungsgespräche geht.
- Fehlende Mitwirkung: Fehlen zur Umsetzung erforderliche Informationen oder Mitwirkungshandlungen, weist mitarbeiter.com den Auftraggeber darauf hin. Solange wesentliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben (z. B. fehlende Freigabe, fehlender Zugang, ausbleibende Bearbeitung von Bewerbern), verschieben sich vereinbarte Fristen und der Lauf der Garantie (§ 7) entsprechend. Eine Einstellung der Leistungen erfolgt hierdurch nicht.
- Der Auftraggeber gibt die gestalteten Inhalte vor Veröffentlichung frei. Mit Mitteilung der Fertigstellung wird eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt. Reagiert der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Inhalte als freigegeben. Für Inhalte, die der Auftraggeber auf diesem Wege freigibt, haftet mitarbeiter.com – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für inhaltliche Fehler.
§ 7 Garantie
- Geltung und Umfang. Die Garantie wird im jeweiligen Angebot konkret festgehalten und bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot beschriebenen Positionen. Die Garantie besteht je nach Angebot aus einem oder zwei der folgenden Bausteine:
- Baustein 1 – Einstellungs-Garantie.
Ziel der Zusammenarbeit ist die erfolgreiche Besetzung der im Angebot genannten Stelle(n).
Kontingentmodell: Wird eine im Angebot abgesicherte Stelle nicht innerhalb der vereinbarten Anzahl an Kontingenten besetzt, wird die bestehende Kampagne mit einer Kontingentgebühr von 0 € so lange fortgesetzt, bis die Stelle besetzt ist. Eine zeitliche Begrenzung besteht insoweit nicht.
Single-Hire-Modell: Die Kampagne läuft – unabhängig von einer zeitlichen Begrenzung – so lange, bis eine Einstellung erfolgt ist. Der vereinbarte Fixpreis bleibt dabei unverändert; es entstehen keine zusätzlichen Gebühren (das vereinbarte Media-Budget ausgenommen). - Baustein 2 – Verbleib-Garantie (Nachbesetzung).
Sollte eine über die Garantie abgedeckte Person innerhalb der Probezeit (max. 6 Monate) kündigen oder aus betriebsbedingten Gründen ausscheiden, übernehmen wir einmalig je abgesicherter Position eine kostenfreie Nachbesetzung unter denselben Rahmenbedingungen (das laufende Media-Budget ausgenommen). Auch die Nachbesetzungs-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot beschriebenen Positionen. - Wann eine Stelle als besetzt gilt. Eine Stelle gilt als erfolgreich besetzt mit dem tatsächlichen Arbeitsantritt der eingestellten Person – unabhängig von Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn die Person in der Vergangenheit bereits beim Auftraggeber tätig war oder sich schon einmal beworben hat.
- Bestand der Garantie. Die im Angebot festgehaltene Garantie bleibt in jedem Fall bestehen und kann nicht erlöschen. Wirkt der Auftraggeber nicht angemessen mit – etwa indem Bewerber nicht zeitnah bearbeitet oder nicht zu Gesprächen eingeladen werden –, verzögert sich hierdurch lediglich die Besetzung der Stelle, da unsere Arbeit insoweit auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen ist. Der Garantieanspruch selbst geht dadurch zu keinem Zeitpunkt verloren.
- Zur Plausibilitätsprüfung im Garantiefall darf mitarbeiter.com Bewerber bis zu 3 Monate nach Ende der Kampagne zu Prüfzwecken kontaktieren.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
- Der Auftraggeber erhält ab Vertragsschluss ein Nutzungsrecht an den im passwortgeschützten Bereich des mitarbeiter.com® Cloud-Portals enthaltenen Informationen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des Vertrags und gilt bis 3 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
- Alle Rechte an der genutzten Software sowie an Kennzeichen, Titeln, Marken, Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von mitarbeiter.com verbleiben uneingeschränkt bei mitarbeiter.com.
- Sämtliche von mitarbeiter.com für den Auftraggeber produzierten Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht von mitarbeiter.com; ein Nutzungsrecht an veröffentlichten Stellenanzeigen wird nicht eingeräumt.
- Der Auftraggeber garantiert, dass alle an mitarbeiter.com übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. mitarbeiter.com ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Inhalte auf Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Insoweit stellt der Auftraggeber mitarbeiter.com von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums frei.
- mitarbeiter.com trägt die presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von mitarbeiter.com selbst erstellten Stellenanzeigen. Dies gilt nicht für Inhalte, die vom Auftraggeber übermittelt wurden oder auf die der Auftraggeber aktiv Einfluss genommen hat.
- Beim „Media Day“ entstandene Bild- und Videomaterialien werden dem Auftraggeber zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Referenznennung
- Der Auftraggeber räumt mitarbeiter.com das Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu beschreiben und zu verwenden – einschließlich der Verwendung von Logo, Fotos, Videos und Ergebnissen zu Werbe- und Illustrationszwecken in Print- und elektronischen Medien.
- Der Auftraggeber kann einer Referenznennung jederzeit widersprechen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Veröffentlichung konkreter Inhalte vorab abgestimmt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von mitarbeiter.com wird dabei Rücksicht genommen.
§ 10 Haftung
- mitarbeiter.com haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- In sonstigen Fällen haftet mitarbeiter.com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Mit Annahme des Angebots vereinbaren beide Parteien die Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze.
- mitarbeiter.com informiert in einer separaten Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen sowie verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG und zur Vertragserfüllung beauftragte, ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtete Personen. Diese Verpflichtung gilt ein Jahr über das Vertragsende hinaus fort.
- Soweit mitarbeiter.com im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten (insbesondere Bewerberdaten) verarbeitet, wird ergänzend ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der die datenschutzrechtlichen Einzelheiten regelt.
- Der Auftraggeber bewahrt seine Zugangsdaten zum Cloud-Portal sorgfältig auf und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter.
- Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch mitarbeiter.com per Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger) ein. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg möglich.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Erklärungen: Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform erfolgen; mitarbeiter.com kann hierzu die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen seiner Kontaktdaten teilt der Auftraggeber unverzüglich mit.
- Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Kooperationsvertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
- Aufrechnung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Essen. mitarbeiter.com ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
- Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck bei wirtschaftlicher und redlicher Betrachtung vereinbart hätten. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
AGB Version: 21.06.2026
mitarbeiter.com Digital Recruiting GmbH, Alfredstraße 81, 45130 Essen, Deutschland
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