Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ab 55 Jahren, die Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu halbieren. Nach dem Altersteilzeitgesetz stockt der Arbeitgeber das Entgelt um mindestens 20 Prozent auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge.
Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten, ihre Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Rente zu halbieren, während der Arbeitgeber das Entgelt und die Rentenbeiträge aufstockt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht: Altersteilzeit wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart, häufig auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), die beiden Modelle, die finanziellen Regeln – 20 Prozent Aufstockung, Rentenbeiträge auf Basis von 80 Prozent – und die Vor- und Nachteile für beide Seiten.
Was ist Altersteilzeit?
Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz. Es legt fest, unter welchen Bedingungen die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers steuer- und beitragsfrei sind. Die Altersteilzeit reicht bis zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es nur noch für Altersteilzeit, deren Voraussetzungen erstmals vor dem 1. Januar 2010 vorlagen (§ 16 AltTZG). Für neue Vereinbarungen tragen Arbeitgeber die Aufstockung also selbst.
Wer hat Anspruch?
Das Gesetz begründet keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber; ein solcher kann sich nur aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Damit eine Vereinbarung die Voraussetzungen des Altersteilzeitgesetzes erfüllt, müssen Beschäftigte nach § 2 AltTZG
- das 55. Lebensjahr vollendet haben,
- ihre wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit vermindern, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, ab dem sie eine Altersrente beanspruchen können, und
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein; bestimmte Zeiten, etwa mit Bezug von Arbeitslosengeld, zählen mit.
Wie wird die Arbeitszeit reduziert?
Es gibt zwei Modelle:
- Gleichverteilungsmodell (Teilzeitmodell): Die Arbeitszeit ist während der gesamten Altersteilzeit durchgehend halbiert.
- Blockmodell: Zunächst wird in einer Arbeitsphase weiter etwa im bisherigen Umfang gearbeitet, danach folgt eine gleich lange Freistellungsphase. Das Entgelt wird über beide Phasen gleichmäßig gezahlt. Die Arbeitszeit muss im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu drei Jahren die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit nicht überschreiten; ein Tarifvertrag oder eine darauf beruhende Betriebsvereinbarung kann bis zu sechs Jahre zulassen (§ 2 Abs. 2 AltTZG).
Im Blockmodell entsteht in der Arbeitsphase ein Wertguthaben. Übersteigt es das Dreifache des Regelarbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, muss der Arbeitgeber es gegen Insolvenz absichern; Rückstellungen in der Bilanz reichen dafür nicht (§ 8a AltTZG).
Vorteile der Altersteilzeit
Für Arbeitnehmer
- Aufgestocktes Entgelt: Der Arbeitgeber stockt das Entgelt für die Altersteilzeit (Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AltTZG). Wer die Hälfte arbeitet, erhält so brutto mindestens 60 Prozent des bisherigen Vollzeitentgelts. Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor.
- Steuerfreie Aufstockung: Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Er erhöht also den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Weil die Aufstockung steuerfrei ist, fällt der Rückgang netto geringer aus als brutto.
- Höhere Rentenbeiträge: Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags, der auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts entfällt, begrenzt auf 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AltTZG). Zusammen mit den regulären Beiträgen auf das halbierte Entgelt werden damit Rentenbeiträge auf Basis von rund 90 Prozent des bisherigen Vollzeitentgelts gezahlt.
- Gleitender Übergang: Die Arbeitsbelastung sinkt vor der Rente, beim Blockmodell folgt eine vollständige Freistellung.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können mit Altersteilzeit den Übergang planbar gestalten: Der Zeitpunkt des Ausscheidens steht fest, die Nachfolge lässt sich rechtzeitig vorbereiten und das Wissen erfahrener Beschäftigter kann in der Arbeitsphase gezielt weitergegeben werden. Altersteilzeit kann außerdem ein Baustein sein, um Personal sozialverträglich zu verringern oder die Altersstruktur zu verändern.
Nachteile der Altersteilzeit
Für Arbeitnehmer
- Weniger Einkommen: Trotz Aufstockung liegt das Einkommen unter dem bisherigen Vollzeitniveau.
- Etwas geringere Rente: Die Rentenbeiträge werden auf rund 90 statt 100 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt, sofern der Tarifvertrag nicht mehr vorsieht.
- Progressionsvorbehalt: Die steuerfreie Aufstockung kann zu Steuernachzahlungen führen, weil sie den Steuersatz erhöht.
- Bindung an den Rentenbeginn: Die Altersteilzeit ist auf einen bestimmten Rentenbeginn ausgerichtet. Ändert sich die Planung, etwa durch eine Krankheit im Blockmodell oder einen Arbeitgeberwechsel, können finanzielle Folgen entstehen. Das sollte vorab im Vertrag geregelt sein.
Für Arbeitgeber
- Kosten: Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge trägt der Arbeitgeber ohne Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Insolvenzsicherung: Im Blockmodell muss das Wertguthaben abgesichert werden, was Aufwand und Kosten verursacht.
- Planung: In der Freistellungsphase fehlt die Arbeitskraft vollständig, die Stelle muss rechtzeitig nachbesetzt oder umverteilt werden.
- Verwaltung: Entgeltabrechnung, Wertguthaben und Meldungen sind aufwendiger als bei einem normalen Teilzeitverhältnis.
Tipps zur Altersteilzeit
Tipps für Arbeitnehmer
- Frühzeitig planen: Klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung, ab wann Sie welche Altersrente beanspruchen können und mit welchen Abschlägen. Das Ende der Altersteilzeit sollte zum Rentenbeginn passen.
- Tarifvertrag prüfen: Viele Tarifverträge regeln einen Anspruch, höhere Aufstockungen oder bestimmte Modelle. Fragen Sie Personalabteilung oder Betriebsrat.
- Vertragsdetails klären: Halten Sie Modell, Beginn, Ende, Entgelt, Aufstockung und die Regeln für Krankheit oder vorzeitiges Ende schriftlich fest.
- Netto durchrechnen lassen: Lassen Sie sich die Auswirkungen auf Nettoeinkommen, Progressionsvorbehalt und Rente individuell berechnen.
Tipps für Arbeitgeber
- Rahmen festlegen: Klären Sie, ob ein Tarifvertrag gilt, und regeln Sie Altersteilzeit im Betrieb einheitlich, etwa in einer Betriebsvereinbarung.
- Kosten kalkulieren: Rechnen Sie Aufstockung, zusätzliche Rentenbeiträge und Insolvenzsicherung vollständig durch.
- Wissenstransfer planen: Nutzen Sie die Arbeitsphase gezielt für die Einarbeitung der Nachfolge.
- Abrechnung vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Entgeltabrechnung und Wertguthabenführung die Besonderheiten der Altersteilzeit abbilden.
Fazit
Altersteilzeit ist ein freiwilliges Modell für einen gleitenden Übergang in die Rente. Die gesetzlichen Mindeststandards sind klar: halbierte Arbeitszeit, mindestens 20 Prozent Aufstockung des Entgelts und zusätzliche Rentenbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Weil die Bundesagentur für Arbeit neue Altersteilzeit nicht mehr fördert, tragen Arbeitgeber die Kosten allein. Für Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick auf Tarifvertrag, Nettoeinkommen und Rentenbeginn.
FAQs
-
Welche finanziellen Einbußen sind mit der Altersteilzeit verbunden?
Das Bruttoentgelt sinkt auf die Hälfte und wird um mindestens 20 Prozent dieses halbierten Entgelts aufgestockt, insgesamt also auf mindestens 60 Prozent des bisherigen Vollzeitentgelts. Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Rentenbeiträge werden auf Basis von rund 90 Prozent des bisherigen Entgelts gezahlt, sodass die spätere Rente etwas niedriger ausfallen kann.
-
Inwiefern reduziert sich das Einkommen während der Altersteilzeit?
Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Tarifvertrag und Progressionsvorbehalt ab. Weil die Aufstockung steuerfrei ist, fällt der Rückgang netto geringer aus als brutto. Lassen Sie sich Ihr Einkommen individuell berechnen.
-
Unter welchen Umständen ist die Wahl der Altersteilzeit finanziell vorteilhaft?
Vorteilhaft ist sie vor allem, wenn der Tarifvertrag höhere Aufstockungen vorsieht und der Rentenbeginn feststeht. Nach dem Altersteilzeitgesetz zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts, sodass Beiträge auf rund 90 Prozent des bisherigen Vollzeitentgelts entrichtet werden, obwohl nur die Hälfte gearbeitet wird.
- § 2 AltTZG – Begünstigter Personenkreis (abgerufen am 30.09.2026)
- § 3 AltTZG – Anspruchsvoraussetzungen (Aufstockung und Rentenversicherungsbeiträge) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 8a AltTZG – Insolvenzsicherung (abgerufen am 30.09.2026)
- § 16 AltTZG – Befristung der Förderungsfähigkeit (abgerufen am 30.09.2026)
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 28) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 32b EStG – Progressionsvorbehalt (abgerufen am 30.09.2026)



