Spesen sind Kosten, die im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit entstehen. Sie umfassen eine Vielzahl an Ausgaben, die während Dienstreisen oder ähnlichen beruflichen Aktivitäten anfallen.
Spesen sind im Arbeitsalltag meist die Kosten einer Dienstreise: Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten. Arbeitgeber können sie ihren Beschäftigten in bestimmten Grenzen steuerfrei erstatten; was nicht erstattet wird, können Beschäftigte als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen.
Dieser Beitrag erklärt, was unter Spesen fällt, welche steuerlichen Pauschalen gelten, wie der Begriff entstanden ist und wie Unternehmen Spesen sauber abrechnen.
Was sind Spesen?
Umgangssprachlich und in vielen Reisekostenrichtlinien meint „Spesen“ die Reisekosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Das Steuerrecht spricht von Reisekosten und unterscheidet Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Definition
Zu den Spesen zählen vor allem:
- Fahrtkosten, zum Beispiel für Bahn, Flug oder den eigenen Pkw,
- Verpflegungsmehraufwendungen, also Mehrkosten für Mahlzeiten unterwegs,
- Übernachtungskosten für Hotel oder Pension,
- Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder Gepäckaufbewahrung.
Steuerliche Pauschalen im Überblick
Für einige Kostenarten gibt es gesetzliche Pauschalen. Für Inlandsreisen gelten 2026 diese Werte:
| Kostenart | Pauschale | Grundlage |
|---|---|---|
| Verpflegung, Abwesenheit von 24 Stunden | 28 Euro pro Tag | § 9 Abs. 4a EStG |
| Verpflegung, An- und Abreisetag bei Übernachtung | 14 Euro pro Tag | § 9 Abs. 4a EStG |
| Verpflegung, eintägige Reise mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit | 14 Euro | § 9 Abs. 4a EStG |
| Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw | 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 5 Abs. 2 BRKG |
| Fahrtkosten mit anderem motorisiertem Fahrzeug | 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 5 Abs. 1 BRKG |
| Übernachtung, Erstattung durch den Arbeitgeber | 20 Euro pro Nacht ohne Einzelnachweis | R 9.7 Abs. 3 LStR |
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird die Tagespauschale gekürzt: um 20 Prozent der 24-Stunden-Pauschale für ein Frühstück und um jeweils 40 Prozent für ein Mittag- oder Abendessen. Die Verpflegungspauschalen gibt es bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Stelle nur für die ersten drei Monate (§ 9 Abs. 4a EStG). Die Übernachtungspauschale von 20 Euro darf nur der Arbeitgeber steuerfrei zahlen; wer Übernachtungskosten als Werbungskosten ansetzt, braucht die tatsächlichen Kosten. Für Auslandsreisen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eigene Länderpauschalen.
Nicht zu verwechseln mit Dienstreisen ist der tägliche Weg zur ersten Tätigkeitsstätte: Dafür gilt die Pendlerpauschale.
Herkunft des Begriffs
Das Wort „Spesen“ geht auf italienisch „spese“ zurück, den Plural von „spesa“ (Ausgabe, Kosten), und weiter auf lateinisch „expensa“. Nach dem Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache wurde es im 17. Jahrhundert in die deutsche Kaufmannssprache übernommen; ältere Formen sind im oberdeutschen Handel schon im 15. und 16. Jahrhundert belegt.
Unterschied zu anderen Begriffen
„Aufwendungen“, „Ausgaben“ oder „Kosten“ sind weiter gefasst und müssen nichts mit einer Reise zu tun haben. Spesen meinen dagegen die Kosten, die durch eine berufliche Reise oder Auswärtstätigkeit entstehen. Besonders wichtig ist dabei der Verpflegungsmehraufwand, für den das Steuerrecht feste Pauschalen nach Abwesenheitsdauer vorsieht.
Die korrekte Abrechnung ist wichtig, damit Erstattungen steuerfrei bleiben und Beschäftigte, die beruflich unterwegs sind, fair behandelt werden.
Die Bedeutung von Spesen in verschiedenen Kontexten
Spesen betreffen Buchhaltung, Lohnabrechnung und Personalführung gleichermaßen.
Geschäftsreisen
Für Unternehmen, deren Beschäftigte oft unterwegs sind, gehört eine klare Reisekostenrichtlinie zum Alltag. Sie legt fest, welche Kosten erstattet werden, welche Belege nötig sind und bis wann abgerechnet wird. Digitale Reisekostenlösungen können Belegerfassung und Pauschalenberechnung vereinfachen.
Wirtschaftlicher Gebrauch
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen verarbeiten Spesen oft noch manuell. Ein einheitlicher Ablauf mit festen Fristen, Belegpflichten und Freigaben spart Zeit und senkt das Risiko von Fehlern oder unberechtigten Abrechnungen.
Alltag und Umgangssprache
Im Alltag wird „Spesen“ meist gleichbedeutend mit Reisekosten verwendet. Bei Reisen ins Ausland gelten andere Pauschalen als im Inland; Unternehmen sollten ihre Richtlinie darauf abstimmen.
Übersetzungsmöglichkeiten und Synonyme
Direkte Übersetzungen
Im Englischen heißen Spesen meist „expenses“, bei Dienstreisen „travel expenses“. Die Spesenabrechnung ist das „expense report“.
Alternative Begriffe
Im Deutschen werden je nach Zusammenhang Begriffe wie „Reisekosten“, „Auslagen“, „Aufwendungen“ oder „Unkosten“ verwendet. Im Steuerrecht ist „Reisekosten“ der genaue Begriff.
Beispiele aus verschiedenen Wörterbüchern
In Wörterbüchern und Übersetzungsdatenbanken finden sich für Spesen Wendungen wie „travel expenses“ (Reisekosten) oder „allowable expenses“ (erstattungsfähige Kosten). Wer mehrsprachige Richtlinien schreibt, sollte die Begriffe einmal festlegen und dann einheitlich verwenden.
Praktische Beispiele und Anwendung
Sätze und Redewendungen
Gängige Wendungen sind „Spesen abrechnen“, „Spesen erstatten“ oder „auf Spesen reisen“. In Richtlinien und Abrechnungsformularen sollten die Begriffe eindeutig definiert sein.
Anwendungsbeispiele im Geschäftsleben
Eine Mitarbeiterin reist am Montag zu einem Kunden, übernachtet im Hotel und kommt am Dienstag zurück. Für den Anreisetag und den Abreisetag steht ihr jeweils die Verpflegungspauschale von 14 Euro zu, unabhängig davon, wie lange sie an diesen Tagen unterwegs ist. Enthält die Hotelrechnung ein Frühstück, kürzt der Arbeitgeber die Pauschale für Dienstag um 5,60 Euro (20 Prozent von 28 Euro). Fährt sie mit dem eigenen Pkw, kann der Arbeitgeber 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten. Die Hotelkosten erstattet er nach Beleg oder pauschal mit 20 Euro pro Nacht.
Tipps zur korrekten Verwendung
Damit Spesen korrekt und steuerfrei abgerechnet werden:
- Belege sammeln: Hotelrechnungen, Fahrkarten und Quittungen für Nebenkosten vollständig aufbewahren.
- Reisedaten festhalten: Datum, Uhrzeit von Abreise und Rückkehr, Reiseziel und Anlass dokumentieren, weil die Verpflegungspauschalen von der Abwesenheitsdauer abhängen.
- Gestellte Mahlzeiten angeben: Frühstück oder Essen, das der Arbeitgeber bezahlt, führt zur Kürzung der Pauschale.
- Richtlinie aktuell halten: Pauschalen und Auslandssätze regelmäßig mit den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums abgleichen.
Schlussfolgerung
Spesen sind die Kosten beruflicher Reisen. Für Verpflegung gelten im Inland Pauschalen von 14 und 28 Euro, für Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 Euro je Kilometer, und Übernachtungen kann der Arbeitgeber mit 20 Euro pauschal erstatten.
Eine klare Reisekostenrichtlinie, vollständige Belege und dokumentierte Reisezeiten sorgen dafür, dass Erstattungen steuerfrei bleiben und die Abrechnung für alle Seiten nachvollziehbar ist.
- § 9 EStG – Werbungskosten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a und Abs. 4a: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 5 BRKG – Wegstreckenentschädigung (abgerufen am 30.09.2026)
- BMF, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch: R 9.7 LStR Übernachtungskosten (abgerufen am 30.09.2026)
- BMF-Schreiben vom 05.12.2025: Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (abgerufen am 30.09.2026)
- DWDS: Spesen (Etymologie) (abgerufen am 30.09.2026)



