Die Lohnsteuerbescheinigung ist der Jahresnachweis des Arbeitgebers über Arbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge eines Dienstverhältnisses. Der Arbeitgeber übermittelt sie bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt und händigt der beschäftigten Person einen Ausdruck aus.
Die Lohnsteuerbescheinigung fasst zusammen, was ein Arbeitgeber im Kalenderjahr an Arbeitslohn gezahlt und an Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten hat. Der Arbeitgeber übermittelt sie bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt und händigt der beschäftigten Person einen Ausdruck aus oder stellt ihn elektronisch bereit.
Dieser Beitrag erklärt, welche Angaben die Bescheinigung enthält, was die Großbuchstaben U, S, M, F und FR bedeuten und was bei Fehlern zu tun ist.
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Rechtsgrundlage ist § 41b EStG. Nach Abschluss des Lohnkontos – spätestens zum Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – übermittelt der Arbeitgeber die Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung, und zwar bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres. Die Daten werden über die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) der beschäftigten Person zugeordnet.
Beschäftigte erhalten einen Ausdruck nach amtlichem Muster. Für die Einkommensteuererklärung müssen sie die Bescheinigung nicht einreichen: Das Finanzamt kennt die übermittelten Daten bereits. Trotzdem lohnt es sich, den Ausdruck aufzubewahren und die Angaben zu prüfen.
Wurden für eine Person zwar Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen, aber kein Arbeitslohn gezahlt, wird keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
Wichtige Bestandteile einer Lohnsteuerbescheinigung
Personenbezogene Daten
Im Kopf des Ausdrucks stehen Name, Anschrift, Geburtsdatum, die steuerliche Identifikationsnummer und gegebenenfalls die Personalnummer. Außerdem sind das Transferticket der elektronischen Übermittlung sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers angegeben. Die Steuernummer, unter der jemand beim Finanzamt veranlagt wird, steht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Darunter folgen die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die im letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegt wurden: Steuerklasse oder Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, ein etwaiger steuerfreier Jahresbetrag, Kirchensteuermerkmale und gegebenenfalls Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Lohnangaben
In Zeile 3 steht der Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge, den die beschäftigte Person im Kalenderjahr aus diesem Dienstverhältnis bezogen hat. Er ist die Grundlage für die Lohnsteuer; steuerfreie Bezüge sind darin nicht enthalten.
Steuerfreie Bezüge
Bestimmte steuerfreie Leistungen werden gesondert bescheinigt, etwa steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit oder Lohnersatzleistungen wie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb für die Einkommensteuer wichtig, auch wenn sie selbst steuerfrei sind.
Steuerpflichtige Bezüge
Gesondert ausgewiesen werden auch Bezüge mit besonderer steuerlicher Behandlung, zum Beispiel Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre. Ob für sie eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung.
Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge
Bescheinigt werden die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Hinzu kommen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Diese Beträge sind für den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung relevant.
Wie man eine Lohnsteuerbescheinigung liest und versteht
Abschnitt-für-Abschnitt-Erklärung
Gehen Sie den Ausdruck von oben nach unten durch: Prüfen Sie zuerst Name, Geburtsdatum und Identifikationsnummer, dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse und Kinderfreibeträge. Anschließend folgen die nummerierten Zeilen:
- Zeile 1: Bescheinigungszeitraum, also Dauer des Dienstverhältnisses im Kalenderjahr,
- Zeile 2: Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn und Großbuchstaben,
- Zeile 3: Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge,
- Zeilen 4 bis 7: einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
- weitere Zeilen: unter anderem Versorgungsbezüge, steuerfreie Leistungen, Lohnersatzleistungen und Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtige Zahlen und Codes
Zeile 2 enthält die Anzahl „U“ und bestimmte Großbuchstaben. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen bedeuten sie:
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Anzahl U | Anzahl der Unterbrechungszeiträume, in denen an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen weggefallen ist, zum Beispiel wegen Krankheit. Zeiten mit Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld zählen nicht. |
| S | Die Lohnsteuer auf einen sonstigen Bezug wurde im ersten Dienstverhältnis berechnet, ohne den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen desselben Jahres zu berücksichtigen. |
| M | Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung wurde eine Mahlzeit gestellt, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist. |
| F | Es gab eine steuerfreie Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |
| FR | Französische Grenzgängerin oder französischer Grenzgänger, bei denen vom Lohnsteuerabzug abgesehen wurde; ergänzt um eine Ziffer für das Bundesland. |
Das „M“ ist wichtig für die Steuererklärung, weil sich die Verpflegungspauschalen für Tage mit gestellten Mahlzeiten kürzen. Das „F“ bedeutet, dass für die Strecke der Sammelbeförderung keine Entfernungspauschale geltend gemacht werden kann.
Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung und deren Korrektur
Häufige Fehler
Typische Fehler sind falsche persönliche Daten wie Identifikationsnummer oder Geburtsdatum, ein falscher Bescheinigungszeitraum, falsch übernommene Lohnsteuerabzugsmerkmale oder falsch ausgewiesene Beträge, etwa bei steuerfreien Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträgen.
Schritte zur Korrektur
- Arbeitgeber informieren: Melden Sie Unstimmigkeiten der Personalabteilung oder dem Lohnbüro.
- Korrektur durch den Arbeitgeber: Bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres kann der Arbeitgeber eine übermittelte Lohnsteuerbescheinigung ohne besonderen Grund korrigieren. Danach ist eine Korrektur nur noch möglich, wenn ein zunächst falsch übermittelter Datensatz berichtigt wird; korrigierte Bescheinigungen tragen den Vermerk „Korrektur“. Den Lohnsteuerabzug selbst darf der Arbeitgeber nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr ändern (§ 41c Abs. 3 EStG). Über eine Korrektur oder Stornierung muss er die beschäftigte Person informieren.
- Steuererklärung mit zutreffenden Angaben: Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, lässt sich das nach Ablauf des Jahres und Übermittlung der Bescheinigung nur noch über die Einkommensteuerveranlagung korrigieren. Geben Sie in der Steuererklärung die zutreffenden Werte an und weisen Sie das Finanzamt auf den Fehler hin, idealerweise mit Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen.
- Steuerbescheid prüfen: Maßgeblich ist am Ende der Einkommensteuerbescheid. Prüfen Sie, ob das Finanzamt die Korrektur übernommen hat; gegen einen fehlerhaften Bescheid ist innerhalb eines Monats ein Einspruch möglich.
Schlussfolgerung
Die Lohnsteuerbescheinigung ist der Jahresnachweis über Arbeitslohn und Abzüge und wird bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Zugeordnet wird sie über die steuerliche Identifikationsnummer, nicht über die Steuernummer. Wer die Zeilen und Großbuchstaben kennt, erkennt Fehler rechtzeitig: Innerhalb der Februarfrist kann der Arbeitgeber korrigieren, danach bleibt in der Regel der Weg über die Steuererklärung.
FAQs
Was enthält eine Lohnsteuerbescheinigung?
Sie enthält die persönlichen Daten mit steuerlicher Identifikationsnummer, die zugrunde gelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse und Kinderfreibeträge, den Bruttoarbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, steuerfreie Leistungen, Lohnersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge.
Welche Bedeutung haben die Großbuchstaben auf der Lohnsteuerbescheinigung?
In Zeile 2 steht „S“ dafür, dass die Lohnsteuer auf einen sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis ohne den Arbeitslohn früherer Dienstverhältnisse desselben Jahres berechnet wurde. „M“ kennzeichnet gestellte Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung, „F“ eine steuerfreie Sammelbeförderung und „FR“ französische Grenzgänger.
Was bedeutet die Angabe „Anzahl U“ in der Lohnsteuerbescheinigung?
Sie gibt an, wie viele Unterbrechungszeiträume es gab, in denen an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen weggefallen ist. „U 1“ bedeutet also eine solche Unterbrechung. Zeiten mit Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld werden nicht mitgezählt.
Inwiefern unterscheidet sich die Lohnsteuerbescheinigung von einer Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung zeigt Brutto, Abzüge und Netto für einen einzelnen Monat. Die Lohnsteuerbescheinigung fasst das gesamte Kalenderjahr eines Dienstverhältnisses zusammen und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
- § 41b EStG – Abschluss des Lohnsteuerabzugs (abgerufen am 30.09.2026)
- § 41c EStG – Änderung des Lohnsteuerabzugs (abgerufen am 30.09.2026)
- § 9 EStG – Werbungskosten (abgerufen am 30.09.2026)
- § 355 AO – Einspruchsfrist (abgerufen am 30.09.2026)
- BMF-Schreiben vom 05.09.2024: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch, Anhang 23) (abgerufen am 30.09.2026)
- Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026 (BMF) (abgerufen am 30.09.2026)



