Ein Midijob, auch Beschäftigung im Übergangsbereich genannt, ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Entgelt oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro im Monat, für das Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze liegt, aber 2.000 Euro im Monat nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2026 reicht dieser sogenannte Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro. Midijobber sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, zahlen aber einen reduzierten eigenen Beitrag, der mit dem Verdienst gleitend ansteigt.
Dieser Eintrag erklärt die Grenzen, die Beitragsberechnung, die Unterschiede zum Minijob und was Arbeitgeber bei Meldung und Abrechnung beachten müssen.
Definition: Was ist ein Midijob?
Midijob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Früher hieß dieser Bereich „Gleitzone“. Anders als ein Minijob ist ein Midijob eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit einer besonderen Berechnung der Beiträge.
Sozialversicherung und Abgaben
Midijobber sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge werden nicht aus dem vollen Entgelt berechnet, sondern aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Für die Beschäftigten beginnt der eigene Beitragsanteil an der Untergrenze bei null und steigt bis 2.000 Euro auf den regulären Arbeitnehmeranteil.
Einkommensgrenzen und Regelungen
Die Untergrenze des Übergangsbereichs liegt immer 1 Cent über der Geringfügigkeitsgrenze, 2026 also bei 603,01 Euro. Die Obergrenze beträgt 2.000 Euro. Maßgeblich ist wie beim Minijob das regelmäßige Arbeitsentgelt, das vorausschauend für das Jahr ermittelt wird; Einmalzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind, werden eingerechnet. Bei mehreren Beschäftigungen zählt das gesamte Entgelt aus allen mehr als geringfügigen Beschäftigungen.
Ausnahmen und spezielle Regelungen
Die Regeln des Übergangsbereichs gelten nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, also etwa für Auszubildende. Für sie werden die Beiträge regulär berechnet.
Midijob-Grenze 2026 und Ausblick 2027
Die Untergrenze des Übergangsbereichs wandert mit der Minijob-Grenze und damit mit dem Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro, die Minijob-Grenze bei 603 Euro und der Übergangsbereich bei 603,01 bis 2.000 Euro. Für 2027 hat die Bundesregierung einen Mindestlohn von 14,60 Euro festgelegt; die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro, sodass der Übergangsbereich rechnerisch bei 633,01 Euro beginnt.
| Zeitraum | Übergangsbereich |
|---|---|
| 2025 | 556,01 bis 2.000 Euro |
| seit 1. Januar 2026 | 603,01 bis 2.000 Euro |
| ab 1. Januar 2027 (angekündigt) | 633,01 bis 2.000 Euro |
Wichtig beim Jahreswechsel: Wer 2025 zwischen 556,01 und 603 Euro verdient hat und seinen Verdienst 2026 nicht erhöht, ist seit Januar 2026 kein Midijobber mehr, sondern Minijobber. Arbeitgeber sollten solche Fälle vor jedem Jahreswechsel prüfen.
Unterschiede zwischen Midijob und Minijob
Verdienstgrenzen
Ein Minijob mit Verdienstgrenze reicht 2026 bis 603 Euro im Monat, ein Midijob von 603,01 bis 2.000 Euro. Oberhalb von 2.000 Euro gelten die regulären Beitragsanteile.
Sozialversicherungspflicht
Minijobber sind nur rentenversicherungspflichtig und können sich davon befreien lassen. Midijobber sind in allen Zweigen pflichtversichert; eine Befreiung von der Rentenversicherung gibt es im Midijob nicht. Dafür haben sie eigenen Schutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Steuerliche Aspekte
Für Minijobs kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent abführen. Für Midijobs gibt es diese Pauschalierung nicht: Die Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, also nach Steuerklasse und Freibeträgen. Ob tatsächlich Lohnsteuer anfällt, hängt davon ab. In Steuerklasse V oder VI fällt sie typischerweise schon bei niedrigeren Verdiensten an als in den Steuerklassen I bis IV. Einen besonderen Steuervorteil hat der Midijob selbst nicht; die Entlastung betrifft die Sozialversicherungsbeiträge.
Vorteile des Midijobs für Arbeitnehmer
Sozialversicherungsschutz
Midijobber sind vollständig sozialversichert und zahlen dennoch weniger eigene Beiträge als bei einer regulären Beschäftigung. Die Entlastung ist an der Untergrenze am größten und läuft bis 2.000 Euro aus. Dadurch lohnt es sich für Beschäftigte, den Verdienst über die Minijob-Grenze hinaus zu steigern, ohne dass das Netto sprunghaft sinkt.
Volle Rentenansprüche
Obwohl der eigene Rentenbeitrag reduziert ist, werden die Rentenansprüche aus dem tatsächlichen, vollen Arbeitsentgelt berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass sich die Ansprüche durch den verringerten Beitragsanteil nicht mindern.
Arbeitslosenversicherung
Weil Midijobs arbeitslosenversichert sind, zählen sie für die Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld. Nach § 142 SGB III ist dafür nötig, dass man in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Minijobs zählen dafür nicht.
Nachteile des Midijobs für Arbeitnehmer
Arbeitsstunden und Stundenlohn
Der Übergangsbereich begrenzt nicht die Arbeitsstunden, sondern das Entgelt. Wie viele Stunden in den Übergangsbereich passen, hängt vom Stundenlohn ab: Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro sind es rechnerisch bis zu knapp 144 Stunden im Monat, bei höherem Stundenlohn weniger. Das ist kein Verbot, mehr zu arbeiten – oberhalb von 2.000 Euro werden lediglich die regulären Beiträge fällig.
Einkommensobergrenze
Oberhalb von 2.000 Euro entfällt die Beitragsentlastung. Weil sie zur Obergrenze hin gleitend ausläuft, entsteht dort aber kein Sprung: Der Arbeitnehmeranteil erreicht bei 2.000 Euro ohnehin den regulären Wert. Verdienst über der Grenze führt also nicht zu einem spürbaren Einbruch beim Netto.
Bürokratischer Aufwand
Beschäftigte zahlen im Vergleich zum Minijob eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und die Lohnsteuer wird individuell berechnet. Die Beitragsberechnung übernimmt der Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung; für Beschäftigte ist sie auf der Lohnabrechnung jedoch schwerer nachzuvollziehen. Hilfe beim Lesen gibt der Eintrag Lohnabrechnung verstehen.
Anmeldung und Verwaltung des Midijobs
Meldeverfahren
Midijobs werden nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet, sondern wie jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Krankenkasse der beschäftigten Person als Einzugsstelle. In den Meldungen wird die Beschäftigung im Übergangsbereich gesondert gekennzeichnet; zusätzlich ist das tatsächliche Entgelt anzugeben, weil es für die Rentenberechnung zählt.
Sozialversicherungsträger
Die Krankenkasse zieht den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein und leitet ihn an Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Der Arbeitgeber berechnet die Beiträge nach den Formeln des § 20 Abs. 2a SGB IV. Dabei spielt der Faktor F eine Rolle, der jährlich bekannt gegeben wird; für 2026 beträgt er 0,6619.
Bürokratischer Aufwand
Für Arbeitgeber erfordert der Midijob eine Abrechnungssoftware, die den Übergangsbereich korrekt abbildet. Besonders aufmerksam sollten sie bei schwankenden Verdiensten, Einmalzahlungen und beim Jahreswechsel sein, wenn sich die Untergrenze mit dem Mindestlohn verschiebt.
Midijob für spezielle Gruppen
Studenten
Studierende, die neben dem Studium als Werkstudenten arbeiten, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, solange sie in der Vorlesungszeit in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Rentenversicherung sind sie pflichtversichert. Liegt ihr Entgelt im Übergangsbereich, wird der Rentenbeitrag nach den Regeln des Übergangsbereichs berechnet.
Rentner
Auch Rentnerinnen und Rentner können einen Midijob ausüben. Für Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze gelten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung eigene Regeln zur Versicherungsfreiheit; der Arbeitgeber sollte den Status deshalb vor Beginn klären und mit der Krankenkasse abstimmen.
Nebenbeschäftigungen
Wer mehrere mehr als geringfügige Beschäftigungen ausübt, liegt im Übergangsbereich, wenn das Entgelt aus allen Beschäftigungen zusammen 2.000 Euro nicht übersteigt. Die Beiträge werden dann anteilig auf die Beschäftigungen verteilt. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt ein einzelner Minijob anrechnungsfrei; jeder weitere wird hinzugerechnet.
Was Arbeitgeber bei Midijobs beachten müssen
Arbeitsrechtliche Regelungen
Für Midijobber gelten alle arbeitsrechtlichen Regeln uneingeschränkt: Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Ein Midijob ist arbeitsrechtlich meist eine Teilzeitbeschäftigung.
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst wird die reduzierte beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtbeitrag ermittelt, dann getrennt davon eine beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeberanteil ergibt sich als Differenz aus Gesamtbeitrag und Arbeitnehmeranteil.
Anteilige Pflichtabgaben
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein Midijob für Arbeitgeber günstiger sei als ein Minijob. Das trifft nicht zu. An der Untergrenze des Übergangsbereichs trägt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil von rund 28 Prozent des Entgelts, also etwa so viel wie die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung im Minijob. Bis zur Obergrenze von 2.000 Euro sinkt sein Anteil gleitend auf den regulären Arbeitgeberanteil von knapp 20 Prozent. Die Entlastung im Übergangsbereich kommt also den Beschäftigten zugute, nicht dem Arbeitgeber.
Schlussfolgerung
Der Midijob schließt die Lücke zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung: Seit 2026 gilt er für Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro, ab 2027 voraussichtlich ab 633,01 Euro. Beschäftigte sind voll sozialversichert, zahlen reduzierte Beiträge und erwerben volle Rentenansprüche. Arbeitgeber tragen am unteren Rand einen höheren Anteil als bei regulärer Beschäftigung und müssen den Jahreswechsel im Blick behalten. Die Regeln für Verdienste bis zur Minijob-Grenze erklärt der Eintrag Minijob.
FAQs
Was sind die Vorteile eines Midijobs?
Beschäftigte sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, zahlen aber einen reduzierten eigenen Beitrag. Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Entgelt berechnet. Für Arbeitgeber liegt der Nutzen vor allem darin, Beschäftigten einen attraktiven Übergang zu mehr Stunden bieten zu können – finanziell entlastet werden sie nicht.
Wie erfolgt die Besteuerung bei einem Midijob?
Die Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, also nach Steuerklasse und Freibeträgen; eine Pauschalbesteuerung wie beim Minijob gibt es nicht. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt vom Verdienst und der Steuerklasse ab.
Welche wichtigen Aspekte muss ich bei einem Midijob berücksichtigen?
Seit dem 1. Januar 2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat, ab 2027 voraussichtlich von 633,01 Euro. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt einschließlich sicher zu erwartender Einmalzahlungen. Anders als im Minijob sind Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen, allerdings reduziert.
Wie viele Stunden darf ich maximal in einem Midijob arbeiten?
Eine Stundengrenze gibt es nicht, nur eine Entgeltgrenze von 2.000 Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht das rechnerisch knapp 144 Stunden im Monat. Wer mehr verdient, zahlt die regulären Beiträge; die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten unabhängig davon.
- § 20 SGB IV – Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
- Lexikon: Übergangsbereich (Deutsche Rentenversicherung, summa summarum) (abgerufen am 30.09.2026)
- Minijob- und Midijob-Verdienstgrenzen steigen (Deutsche Rentenversicherung, 23.02.2026) (abgerufen am 30.09.2026)
- Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen (Minijob-Magazin der Minijob-Zentrale) (abgerufen am 30.09.2026)
- Fragen und Antworten zum Mindestlohn (Bundesregierung) (abgerufen am 30.09.2026)
- Lexikon: Werkstudentenprivileg (Deutsche Rentenversicherung, summa summarum) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 142 SGB III – Anwartschaftszeit (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
- Geringfügigkeits-Richtlinien vom 5. Januar 2026 (GKV-Spitzenverband, DRV Bund, BA; bei der Minijob-Zentrale) (abgerufen am 30.09.2026)



