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Vermögenswirksame Leistungen: Ein umfassender Ratgeber

Vermögenswirksame Leistungen
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Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein Instrument der finanziellen Vorsorge, das sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugutekommt. Durch VL können Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in verschiedene Sparformen investieren, oft mit zusätzlichen Zuschüssen vom Arbeitgeber. Diese Form der Geldanlage bietet nicht nur die Möglichkeit, Vermögen aufzubauen, sondern wird auch staatlich gefördert, was sie zu einem wichtigen Baustein der privaten Altersvorsorge macht. Angesichts der stetig sinkenden Rentenversicherungen gewinnt die zusätzliche Altersvorsorge durch vermögenswirksame Leistungen immer mehr an Bedeutung.

Der vorliegende Ratgeber erklärt, was vermögenswirksame Leistungen genau sind, stellt die verschiedenen Arten von VWL-Sparmodellen vor und beleuchtet die staatliche Förderung sowie die Arbeitnehmersparzulage. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, wie man vermögenswirksame Leistungen beantragen und optimieren kann, sowie Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereitgestellt, um das Maximum aus dieser Form der Geldanlage herauszuholen. Mit häufig gestellten Fragen und Antworten zu VWL und einem abschließenden Fazit bietet dieser Ratgeber umfassende Informationen zum Thema, sowohl für denjenigen, der einen vwl Vertrag abschließen möchte, als auch für den, der seine bestehenden vermögenswirksamen Leistungen besser verstehen und nutzen will.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

Vermögenswirksame Leistungen, oft abgekürzt als VL oder VWL, sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder andere Begünstigte in einer der im deutschen Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) genannten Anlageformen anlegt. Diese Leistungen zielen darauf ab, den langfristigen Vermögensaufbau der Beschäftigten zu unterstützen. Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage unterstreicht die Bedeutung dieser finanziellen Vorsorge.

Die vermögenswirksamen Leistungen können sowohl vom Arbeitgeber als Zusatz zum Arbeitsentgelt gewährt werden als auch vom Arbeitnehmer selbst initiiert sein, indem er Teile seines Gehalts dafür verwendet. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber bis zu 480 Euro jährlich (oder 40 Euro monatlich) zur Verfügung stellen kann, die direkt in vom Arbeitnehmer gewählte Anlageformen wie Bausparverträge, Baukredite, Wertpapiersparpläne oder Formen der privaten Altersvorsorge fließen.

Das Vermögensbildungsgesetz regelt dabei nicht nur die Höhe der möglichen Leistungen, sondern auch, wer grundsätzlich Anspruch darauf hat. Zum begünstigten Personenkreis gehören alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt, einschließlich Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten. Diese Regelung ermöglicht es einer breiten Arbeitnehmerschicht, von den Vorteilen der vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren.

Die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt direkt auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto. Diese Zahlungen sind steuer- und beitragspflichtig, was bedeutet, dass sie aus dem bereits versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Gehalt abgezogen werden. Die daraus resultierende Arbeitnehmersparzulage wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt und gilt nach dem Gesetz nicht als steuerpflichtige Einnahme.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vermögenswirksame Leistungen eine wichtige Rolle im Rahmen der finanziellen Vorsorge spielen und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile bieten. Durch die Kombination von staatlicher Förderung und privater Initiative fördern sie den langfristigen Vermögensaufbau und bieten eine solide Basis für die Zukunft.

Arten von VWL-Sparmodellen

Banksparpläne

Banksparpläne gelten als eine der sichersten Formen der vermögenswirksamen Leistungen. Hierbei wird das Geld auf einem speziellen Sparkonto angelegt, das eine feste oder variable Verzinsung bietet. Diese Anlageform ist besonders für diejenigen geeignet, die Wert auf Sicherheit legen und keine Risiken eingehen möchten. Allerdings ist zu beachten, dass Banksparpläne in der Regel keine staatliche Förderung erhalten und die Renditen vergleichsweise niedrig sein können.

Bausparverträge

Bausparverträge sind eine beliebte Wahl für VL-Sparer, die in der Zukunft eine Immobilie erwerben oder renovieren möchten. Ein Bausparvertrag kombiniert Spar- und Darlehenskomponenten. Während der Sparphase zahlt der Arbeitnehmer regelmäßig in den Bausparvertrag ein, und nach Erreichen eines Mindestsparguthabens hat er Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Diese Option wird auch staatlich gefördert, wobei die Höhe der Förderung von den Einkommensverhältnissen des Sparers abhängt.

Fondssparpläne

Fondssparpläne bieten die Möglichkeit, in Aktien- oder Mischfonds zu investieren, und sind damit chancenreicher als klassische Sparformen. Die Anlage in Fonds erfolgt durch regelmäßige Käufe von Anteilen, was auch den Vorteil des Cost-Average-Effekts mit sich bringt. Trotz der höheren Risiken können die Renditechancen attraktiv sein, besonders wenn in breit diversifizierte Indexfonds (ETFs) investiert wird. Fondssparpläne werden staatlich durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Staatliche Förderung und Arbeitnehmersparzulage

Voraussetzungen

Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage setzt voraus, dass Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten oder Auszubildende vermögenswirksame Leistungen in VL-zertifizierte Produkte wie Bausparverträge oder Aktienfonds anlegen. Wichtig ist, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Alleinstehende ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro und Verheiratete von bis zu 80.000 Euro haben, um förderberechtigt zu sein.

Höhe der Förderung

Die Höhe der staatlichen Zuschüsse variiert je nach Anlageform. Für Bausparverträge oder die Tilgung von Baukrediten beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent der jährlichen Einzahlungen, wobei der Höchstbetrag bei 470 Euro für Einzelverdiener und 940 Euro für Verheiratete liegt. Dies entspricht einer maximalen Prämie von 43 Euro bzw. 86 Euro. Bei Anlagen in VL-Aktienfonds beträgt die Förderung 20 Prozent auf Einzahlungen bis zu 400 Euro jährlich, was einer maximalen Zulage von 80 Euro entspricht. Diese Beträge können sich erhöhen, wenn mehr gespart wird, mit einer maximalen jährlichen Förderung von 123 Euro für Einzelne und 246 Euro für Ehepaare.

Antragstellung

Die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Auf dem Hauptformular der Steuererklärung ist das Kästchen „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ anzukreuzen. Die erforderlichen Daten werden vom Anbieter in der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt übermittelt. Sollte man vergessen haben, die Zulage zu beantragen, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend nachgeholt werden.

Wie kann man VWL nutzen?

Vorbereitung

Der erste Schritt, um vermögenswirksame Leistungen (VWL) zu nutzen, beginnt mit der Informationssammlung. Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob und in welcher Höhe VWL angeboten werden. Die Details hierzu finden sich oft im Arbeits- oder Tarifvertrag. Sollte die Information dort nicht verfügbar sein, empfiehlt es sich, direkt bei der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten nachzufragen. Es ist auch ratsam, sich über die eigenen finanziellen Möglichkeiten klar zu werden, um zu entscheiden, ob eine Aufstockung der vom Arbeitgeber angebotenen Summe sinnvoll ist.

Auswahl des Sparmodells

Nachdem die grundlegenden Informationen eingeholt wurden, steht die Auswahl des passenden Sparmodells an. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne. Jedes dieser Modelle hat spezifische Vor- und Nachteile, die je nach persönlicher finanzieller Situation und Zielen abgewogen werden sollten. Zum Beispiel bieten Bausparverträge die Möglichkeit, später ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten, während Fondssparpläne höhere Renditechancen bieten, aber auch mit einem höheren Risiko verbunden sind.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Erkundigung beim Arbeitgeber: Zunächst sollte man herausfinden, ob und in welcher Höhe man Anspruch auf VWL hat. Diese Information ist meist im Arbeitsvertrag festgehalten oder kann durch direkte Nachfrage bei der Personalabteilung erhalten werden.
  2. Abschluss eines Sparvertrags: Hat man sich für eine Anlageform entschieden, folgt der Abschluss eines entsprechenden Sparvertrags. Dieser Schritt bindet den Arbeitnehmer in der Regel für eine Laufzeit von 7 Jahren.
  3. Bescheinigung der Bank einreichen: Nach Abschluss des Sparvertrags erhält man eine Bescheinigung vom Anbieter. Diese muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit dieser die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Vertrag einzahlen kann.
  4. Nutzung staatlicher Förderungen: Abhängig vom Einkommen kann man zusätzlich staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dies erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Bei Bausparverträgen kann zudem eine Bausparprämie beantragt werden, die die Rendite weiter erhöht.

Durch die systematische Befolgung dieser Schritte können Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen Leistungen effektiv nutzen und einen wichtigen Beitrag zur eigenen finanziellen Vorsorge leisten.

Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Aufstockung der VWL

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre vermögenswirksamen Leistungen (VWL) selbst zu erhöhen, indem sie einen Teil ihres Gehalts zusätzlich beisteuern. Dies bietet sich besonders dann an, wenn der Arbeitgeber eine geringere Summe zahlt, als förderungsfähig wäre. Durch die Aufstockung bis zur maximalen Fördergrenze können Arbeitnehmer ihre Ersparnisse und die daraus resultierenden Zulagen maximieren. Es ist zu beachten, dass die Beiträge direkt in einen Sparvertrag wie einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan eingezahlt werden, nicht an den Arbeitnehmer selbst.

Zusätzliche Sparoptionen

Neben der klassischen Anlage in vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer auch weitere Sparformen in Betracht ziehen, etwa die Tilgung von Immobilienkrediten oder die Investition in ETFs und Fonds. Diese Optionen bieten je nach persönlicher Risikobereitschaft und finanziellen Zielen unterschiedliche Vorteile. Arbeitnehmer sollten ihre Anlageziele klar definieren, ob sie für die Altersvorsorge oder für den Erwerb einer Immobilie sparen möchten, und die entsprechende Anlageform wählen.

Nutzung von Software für die Abrechnung

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, spezielle Software zur Lohnabrechnung zu verwenden, um die Verwaltung der vermögenswirksamen Leistungen zu vereinfachen. Durch den Einsatz solcher Programme können Änderungen in den Abrechnungen leichter und fehlerfrei vorgenommen werden. Diese Software hilft nicht nur bei der Integration der steuerlichen Aspekte der VWL, sondern bietet auch fundierte Einblicke in die Bestimmungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dadurch wird der gesamte Prozess für Arbeitgeber deutlich effizienter gestaltet und mögliche Fehlerquellen werden minimiert.

Häufige Fragen und Antworten zu VWL

Ansprüche

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind freiwillige Angebote von Arbeitgebern, die in verschiedenen Tarifverträgen festgelegt sein können. Arbeitnehmer haben keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf VWL, es sei denn, dies ist in einem Tarifvertrag festgelegt. Freie Mitarbeiter, Selbstständige sowie Rentner haben keinen Anspruch auf diese Leistungen. Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage, eine staatliche Förderung, setzt voraus, dass der Arbeitnehmer in förderfähige Sparverträge investiert und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Anlageformen

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, darunter Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne. Die Wahl der geeigneten Anlageform sollte auf den individuellen finanziellen Zielen des Arbeitnehmers basieren, wie zum Beispiel dem Erwerb einer Immobilie oder der Altersvorsorge. Bausparverträge und Fondssparpläne sind staatlich förderfähig, wobei Bausparverträge eine Arbeitnehmersparzulage von 9% auf Beiträge bis zu 470 Euro jährlich erhalten können, und Fondssparpläne 20% auf Beiträge bis zu 400 Euro.

Steuern und Sozialabgaben

Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig, da sie als Teil des Bruttogehalts gelten. Die Überweisung auf das Anlagekonto erfolgt als Nettoabzug, das heißt, sie wird vom bereits versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Arbeitsentgelt abgezogen. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist jedoch steuerfrei und gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherung. Steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbeträge für Vermögensbeteiligungen wurden mehrfach angepasst, zuletzt im Jahr 2024 auf 2.000 Euro jährlich erhöht.

Schlussfolgerung

Vermögenswirksame Leistungen stellen einen bedeutenden Bestandteil der finanziellen Vorsorgestrategie dar, die es Arbeitnehmern ermöglicht, langfristig Vermögen aufzubauen und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Durch die eingehende Betrachtung der verschiedenen Anlageoptionen, von Banksparplänen über Bausparverträge bis hin zu Fondssparplänen, sowie der damit verbundenen staatlichen Zuschüsse, haben wir einen umfassenden Überblick darüber erhalten, wie VL nicht nur zur privaten Kapitalbildung beitragen, sondern auch eine Säule für die zukünftige finanzielle Sicherheit darstellen können. Die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen durch Zusatzbeiträge aufzustocken, verspricht dabei für engagierte Sparwillige noch attraktivere Renditen.

Angesichts dieser Erkenntnisse wird deutlich, dass die Nutzung vermögenswirksamer Leistungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großem Vorteil ist. Während Arbeitnehmer durch informierte Entscheidungen und eine aktive Beteiligung an VL-Sparprogrammen ihr finanzielles Wohlergehen deutlich steigern können, bieten sich Arbeitgebern durch die Bereitstellung und Förderung von VL-Möglichkeiten Chancen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Die Rolle der staatlichen Unterstützung sollte dabei nicht unterschätzt werden, da sie wesentlich zur Attraktivität vermögenswirksamer Leistungen beiträgt. Es bleibt die klare Empfehlung, sich intensiv mit den verschiedenen Sparmodellen auseinanderzusetzen und die sich bietenden Chancen aktiv zu nutzen.

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