Inhalt
Mockup von einem E-Book zum Thema Mitarbeitergewinnung
Gratis E-Book

Die 7 effektivsten Maßnahmen, Mitarbeiter zu gewinnen. 

Arbeitszeitgesetz erklärt: Pausen, Ruhezeiten und mehr

Arbeitszeitgesetz
Inhalt

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet eine wichtige Grundlage für die Gestaltung der Arbeitszeit in Deutschland. Es regelt, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, definiert Pausen und Ruhezeiten und legt fest, unter welchen Bedingungen Überstunden geleistet werden können. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essentiell, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu sichern sowie einen fairen und geregelten Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Angesichts der fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt und der zunehmenden Verbreitung von Arbeitszeitmodellen wie Vertrauensarbeitszeit und flexibler Arbeitszeit gewinnt das Arbeitszeitgesetz weiter an Bedeutung.

In diesem Artikel werden wir einen umfassenden Überblick über das Arbeitszeitgesetz geben, einschließlich wichtiger Bestimmungen zu maximaler Arbeitszeit pro Tag, Ruhezeiten, Pausenregelung, Arbeitszeiterfassung, Nachtarbeit und den spezifischen Regeln für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Wir beleuchten auch, für wen das Arbeitszeitgesetz gilt und welche Ausnahmen bestehen. Darüber hinaus befassen wir uns mit den Möglichkeiten eines Arbeitszeitkontos und der Anwendung von Gleitzeitregelungen. Abschließend diskutieren wir mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen und beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitszeitschutzgesetz und zu den Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz.

Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient primär dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßig langen Arbeitszeiten, welche die Gesundheit beeinträchtigen können. Es legt den gesetzlichen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit in Deutschland fest und umfasst nicht nur die maximale Länge der Arbeitszeit, sondern regelt auch Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit sowie den Umgang mit Überstunden. Das Gesetz zielt darauf ab, einen schützenden Rahmen zu bieten, ohne dabei Vergütungsansprüche zu regeln.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die Arbeitszeit pro Arbeitstag grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Diese Zeit kann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt, sodass die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro Tag nicht übersteigt. Diese Regelung trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer ausreichend Erholung finden und Überarbeitung vermieden wird.

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Der Hauptzweck des Arbeitszeitgesetzes ist die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in Deutschland. Dies schließt auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten ein, um auf moderne Arbeitsanforderungen reagieren zu können. Darüber hinaus schützt das Gesetz die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe.

Dokumentationspflichten und jüngste Entwicklungen

Bis vor Kurzem mussten Arbeitgeber in Deutschland nur die Überschreitung der täglichen Arbeitszeit und die Arbeit an Sonntagen dokumentieren. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 besteht nun jedoch die Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Diese Entscheidung stärkt den Arbeitsschutz und stellt sicher, dass die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze effektiv überwacht werden kann.

Das Arbeitszeitgesetz bildet somit eine essenzielle Grundlage für die Organisation der Arbeitszeiten in Deutschland und trägt erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer bei. Es ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens und sorgt dafür, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht durch zu lange Arbeitszeiten gefährdet wird.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Obwohl das Arbeitszeitgesetz in Deutschland grundsätzlich alle Auszubildenden und Arbeitnehmer schützt, gibt es spezifische Gruppen, für die dieses Gesetz keine Anwendung findet. Diese Ausnahmen sind klar im Gesetz definiert, um besondere Arbeitsumstände oder -bedingungen zu berücksichtigen.

  1. Leitende Angestellte und Chefärzte: Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG sind leitende Angestellte sowie Chefärzte von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen. Dies betrifft auch leitende Angestellte im öffentlichen Dienst (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG), die eigenständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten treffen können.
  2. Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft: Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen leben und diese eigenverantwortlich pflegen, betreuen oder erziehen, fallen ebenfalls nicht unter das Arbeitszeitgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).
  3. Mitarbeiter der Kirchen: Arbeitnehmer, die in Kirchen beschäftigt sind und liturgische Dienste wie Gottesdienste gestalten, zum Beispiel Organisten, sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen.
  4. Luftfahrt und Seefahrt: Besondere Regelungen gelten auch für Mitarbeiter in der Luftfahrt (§ 20 ArbZG) und für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen, für die das Seearbeitsgesetz anstelle des Arbeitszeitgesetzes tritt.
  5. Jugendliche Arbeitnehmer: Für Personen unter 18 Jahren findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung, welches spezielle Regelungen zur Arbeitszeit beinhaltet. Minderjährige dürfen beispielsweise nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  6. Beamte, Richter und Soldaten: Diese Gruppen sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und unterliegen daher nicht dessen Regelungen.

Diese Ausnahmen gewährleisten, dass das Arbeitszeitgesetz flexibel auf verschiedene Arbeitsverhältnisse und -bedingungen reagieren kann, während es gleichzeitig den Schutz und die Sicherheit der meisten Arbeitnehmer sicherstellt.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer arbeiten?

Reguläre Arbeitszeit

Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Diese Regelung basiert auf der Annahme einer Sechs-Tage-Woche, wobei der Samstag als regulärer Werktag gilt. Somit ergibt sich eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Es ist wichtig zu beachten, dass Pausen in dieser Berechnung nicht mitgezählt werden. Diese gesetzliche Beschränkung dient dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, indem sie ausreichend Erholung sicherstellt und die Belastung durch überlange Arbeitszeiten begrenzt.

Maximale Arbeitszeit

In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden erhöht werden, sofern die Mehrarbeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen wird. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag über diesen Zeitraum hinweg acht Stunden nicht überschreiten darf. In besonderen Notfällen oder bei Vorliegen eines Tarifvertrags können jedoch andere Regelungen gelten, die längere Arbeitszeiten erlauben. Die absolute Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit liegt bei zehn Stunden, es sei denn, es liegen spezielle tarifvertragliche Regelungen oder Ausnahmen für Bereitschaftsdienste vor.

Die monatliche Arbeitszeit kann, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche und einer maximalen Tagesarbeitszeit von zehn Stunden, vorübergehend bis zu 260 Stunden betragen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden innerhalb der vorgesehenen 24 Wochen ausgeglichen werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen vor Überlastung geschützt sind und ihre Gesundheit gewahrt bleibt.

Gibt es Ruhezeiten und verpflichtende Pausen?

Das Arbeitszeitgesetz sieht sowohl verpflichtende Pausen als auch Ruhezeiten vor, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Regelungen sind entscheidend, um Überanstrengung zu vermeiden und eine ausgewogene Work-Life-Balance zu unterstützen.

Pausenregelungen

Arbeitnehmer müssen Pausen einlegen, wenn sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind klar definiert:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind Pausen von mindestens 30 Minuten erforderlich.
  • Arbeitet jemand mehr als neun Stunden, so erhöht sich die Mindestpausenzeit auf 45 Minuten. Diese Pausen dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, um den Arbeitnehmern Flexibilität zu bieten. Es ist gesetzlich festgelegt, dass niemand länger als sechs Stunden ohne Unterbrechung arbeiten darf.

Ruhezeiten

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Erholung zwischen den Arbeitstagen haben.

In bestimmten Branchen wie dem Gesundheitswesen, Verkehrsbetrieben oder der Landwirtschaft können die Ruhezeiten unter bestimmten Bedingungen angepasst werden:

  • Die Ruhezeit kann um bis zu eine Stunde verkürzt werden, sofern die Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch eine entsprechende Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
  • Bei Rufbereitschaft in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen kann die Ruhezeit durch die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft verkürzt werden, sofern diese Kürzungen nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen und entsprechend ausgeglichen werden.

Diese Anpassungen ermöglichen es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auf spezielle Anforderungen bestimmter Branchen oder besondere Umstände zu reagieren, während gleichzeitig der Schutz und die Erholung der Arbeitnehmer gewährleistet bleiben.

Arbeitszeitkonto und Gleitzeit

Arbeitszeitkonten bieten eine flexible Möglichkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer, die Arbeitszeiten zu verwalten. Sie erlauben es, geleistete Arbeitsstunden zu speichern und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu vergleichen. Plusstunden können angesammelt und später verrechnet werden, was besonders in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten wie Schichtarbeit oder Projektarbeit von Vorteil ist. Ein Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein virtuelles Stundenkonto, auf dem Über- sowie Fehlstunden selbstständig ausgeglichen werden, während das Entgelt gleich bleibt.

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Mitarbeiters festzuhalten, meistens elektronisch. Verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten wie Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten werden genutzt, um die Arbeitszeit an die jeweilige Auftragslage anzupassen. Diese Konten müssen auf einer gesetzlichen Grundlage, wie einer Betriebsvereinbarung oder tariflichen Bestimmungen, basieren. Betriebsvereinbarungen konkretisieren häufig die Details der Arbeitszeitkonten, einschließlich der maximalen Plus- oder Minusstunden und des Ausgleichszeitraums. Es ist wichtig, dass bei der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes beachtet werden.

Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle bieten den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beginn und Ende ihres Arbeitstages innerhalb einer definierten Spanne selbst zu bestimmen. Dies erhöht die Flexibilität und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Verpflichtungen. Die Kernarbeitszeit definiert die Zeiten, zu denen alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, während die Gleitzeit die individuelle Anpassung der Arbeitszeiten erlaubt. In vielen Unternehmen wird die Einhaltung der Arbeitszeiten durch elektronische Zeiterfassungssysteme überwacht, welche auch den aktuellen Stand des Arbeitszeitkontos anzeigen.

Gleitzeitmodelle sind besonders in Bürobereichen verbreitet, können aber je nach Betriebsbedingungen auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Sie erfordern eine verbindliche, schriftliche Regelung und oft die Einbindung des Betriebsrats. Dieses Modell fördert die Loyalität und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter, kann jedoch in Abteilungen mit festen Öffnungszeiten oder hohem Abstimmungsbedarf weniger geeignet sein.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich verbietet das Arbeitszeitgesetz die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Deutschland. Diese Regelung schützt die Ruhezeiten der Arbeitnehmer, indem sie festlegt, dass zwischen 0:00 und 24:00 Uhr an Sonntagen keine Arbeitsleistung erfolgen darf.

Regeln und Ausnahmen

Obwohl die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt ist, gibt es gemäß § 10 des Arbeitszeitgesetzes zahlreiche Ausnahmen. Diese umfassen unter anderem notwendige Dienste wie Polizei, Feuerwehr und Krankenpflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie Dienste in Gaststätten und bei kulturellen Veranstaltungen. Darüber hinaus ermächtigt das Gesetz die Bundesländer, durch Rechtsverordnung weitere spezifische Ausnahmen zu beschließen. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel zur Vermeidung erheblicher Schäden, können zuständige Aufsichtsbehörden Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilen. Es ist jedoch erforderlich, dass für jeden gearbeiteten Sonn- und Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt wird, der unmittelbar an eine elfstündige Ruhezeit gebunden ist.

Sonderregelungen

In bestimmten Branchen und unter speziellen Umständen können die Ruhezeiten angepasst werden. Zum Beispiel kann in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen, die kontinuierliche Betreuung erfordern, die Ruhezeit auf bis zu zehn Stunden verkürzt werden, sofern ein entsprechender Ausgleich gewährleistet ist. Des Weiteren dürfen Arbeitnehmer in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen für bis zu drei Stunden beschäftigt werden, um frische Waren herzustellen und auszuliefern. Auch in Notfällen, wie bei drohendem Hochwasser, sind notwendige Arbeiten zulässig, um größere Schäden abzuwenden.

Die strikte Regelung, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen, stellt sicher, dass die Arbeitnehmer genügend Zeit für persönliche Erholung und Freizeitaktivitänten haben. Insgesamt sorgen diese Regelungen dafür, dass die Balance zwischen Arbeitsanforderungen und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte auf Ruhe und Erholung gewahrt bleibt.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden in Deutschland ernst genommen und können zu erheblichen Sanktionen führen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit eingehalten werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Bußgelder

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Einige der häufigsten Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder umfassen:

  • Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit von zehn Stunden: Bis zu 1 Stunde Überschreitung resultiert in einem Bußgeld von 80 Euro, und für jede angefangene weitere halbe Stunde werden zusätzlich 100 Euro fällig.
  • Überschreitung der durchschnittlichen Arbeitszeit von acht Stunden: Für jede angefangene Stunde beträgt das Bußgeld 600 Euro.
  • Nichtgewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen: Für jede nicht gewährte Pause wird ein Bußgeld von 400 Euro verhängt.
  • Unterschreitung der gesetzlichen Mindestruhezeit von elf Stunden: Hier werden 80 Euro für jede angefangene Stunde fällig.
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten: Für jeden Fall je Mitarbeiter kann ein Bußgeld von 1.600 Euro erhoben werden.

Rechtliche Konsequenzen

Neben Bußgeldern können schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Beharrliche Wiederholung und vorsätzliche Verstöße, die zu einer Gesundheitsgefährdung eines Mitarbeiters führen, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften liegt beim Arbeitgeber und den beauftragten leitenden Angestellten oder Abteilungsleitern, die im Falle eines Verstoßes zur Rechenschaft gezogen werden können.

Es ist wichtig für Arbeitgeber, sich regelmäßig über die Inhalte und Umfänge der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Verstöße können nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die das Unternehmen erheblich beeinträchtigen können.

FAQs zum Arbeitszeitgesetz

Wichtige Fragen und Antworten

  1. Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt? Der Arbeitnehmer sollte Arzttermine möglichst außerhalb der Arbeitszeiten legen. Ist dies jedoch nicht möglich, wie bei unaufschiebbaren Untersuchungen oder akuten Beschwerden, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit sollte der Termin außerhalb der Kernzeiten wahrgenommen werden.
  2. Ist Reisezeit gleich Arbeitszeit? Für Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter zählt die Reisezeit als Arbeitszeit. Bei anderen Arbeitnehmern gilt dies, wenn die Reise während der regulären Arbeitszeit erfolgt und der Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers tätig sein muss. Unabhängig davon besteht eine Vergütungspflicht für die Reisezeit, die durch den Arbeitgeber festgelegt wurde.
  3. Ist die Fahrzeit zur Arbeit auch Arbeitszeit? Fahrzeiten gelten nur dann als Arbeitszeit, wenn sie Teil einer Dienstreise sind und der Arbeitnehmer währenddessen arbeitet. Als Fahrer ist die Zeit immer Arbeitszeit, als Beifahrer mit der Möglichkeit, sich anderweitig zu beschäftigen, jedoch nicht.
  4. Wie sieht es mit Arbeitszeitverkürzung aus? Arbeitnehmer können eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat und der Antrag drei Monate im Voraus gestellt wird. Die Zustimmung erfolgt, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  5. Kurzarbeit: Wann kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit verringern? Kurzarbeit ist möglich, wenn wirtschaftliche Gründe wie schlechte Auftragslage oder Rohstoffmangel vorliegen. Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Unter diesen Bedingungen wird Kurzarbeitergeld gezahlt, dessen Berechnung in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.
  6. Wie ist die gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Dies gilt auch für mobile Arbeit oder im Homeoffice. Die Aufzeichnungspflicht umfasst die Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend haben wir gesehen, dass das Arbeitszeitgesetz in Deutschland einen essentiellen Rahmen für die Organisation der Arbeitszeit bietet, der auf den Schutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer abzielt. Es regelt die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, sowie Pausen und Ruhezeiten, und setzt klare Grenzen für Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Durch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Verpflichtung zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit, wird der Schutz der Arbeitnehmer weiter gestärkt und die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben besser überwachbar.

Angesichts der Vielfalt und Flexibilität der Arbeitsmodelle, die in der modernen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen, spielt das Arbeitszeitgesetz eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer ausgewogenen Work-Life-Balance. Es unterstützt nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Schaffung gerechter und sicherer Arbeitsbedingungen bei. Im Blick auf die Zukunft ist es entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verstehen und befolgen, um den Anforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden und gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer weiterhin zu gewährleisten.

Mehr HR Wissen:

Mockup von einem E-Book zum Thema Mitarbeitergewinnung
Gratis E-Book

Die 7 effektivsten Maßnahmen, Mitarbeiter zu gewinnen. 

Recruiting Blog Beiträge von mitarbeiter.com