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Bewirtungsbeleg: Alles, was Sie wissen müssen

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In der Welt des Geschäfts sind Bewirtungsbelege mehr als nur einfache Papierstücke: sie sind der Schlüssel zur korrekten Abrechnung von Geschäftsessen und anderen gastfreundlichen Aktivitäten. Ihre Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da sie die Brücke zwischen sorgfältiger Finanzplanung und der Einhaltung steuerlicher Vorschriften darstellen. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Bewirtungsbeleg ermöglicht nicht nur einen transparenten Überblick über die Geschäftsfinanzen, sondern ebnet auch den Weg zu möglichen Steuervorteilen. Angesichts dieser Rolle ist es unerlässlich, sich umfassend mit den Grundlagen, Voraussetzungen und dem korrekten Umgang mit Bewirtungsbelegen zu beschäftigen.

Dieser Artikel wird Sie durch die wesentlichen Aspekte führen, die es rund um das Thema Bewirtungsbeleg zu wissen gilt. Von der genauen Definition, über die spezifischen Voraussetzungen für einen gültigen Bewirtungsbeleg, bis hin zu den verschiedenen Anlässen, bei denen ein solcher Beleg erstellt werden sollte – wir decken alles ab. Darüber hinaus beleuchten wir, wie Bewirtungsbelege aktiv zur Optimierung Ihrer Steuervorteile beitragen können. Mit diesem Leitfaden in der Hand, sind Sie bestens vorbereitet, um Bewirtungsbelege gezielt und im Einklang mit den geltenden Regeln einzusetzen.

Definition des Bewirtungsbelegs

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein spezifisches Dokument, das entscheidend für die korrekte Abrechnung und steuerliche Handhabung von Ausgaben bei Geschäftsessen ist. Es handelt sich um ein eigenständiges Formular, das detailliert alle Kosten auflistet, die während eines geschäftlichen Essens entstehen. Diese Kosten umfassen nicht nur die Speisen und Getränke, sondern auch zusätzliche Ausgaben wie Trinkgeld. Die korrekte Ausfüllung eines Bewirtungsbelegs erfordert präzise Angaben: Name und Adresse des Restaurants, das genaue Datum des Essens, der konkrete Anlass, eine detaillierte Auflistung der verzehrten Speisen und Getränke sowie der Netto- und Bruttobetrag einschließlich des Steuersatzes.

Wofür wird er benötigt?

Der primäre Zweck eines Bewirtungsbelegs liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der damit verbundenen Kosten. Um die Ausgaben für Geschäftsessen als Betriebsausgaben geltend machen zu können, müssen sie steuerlich korrekt erfasst werden. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist daher essenziell, um diese Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Hierbei ist zu beachten, dass ein gewöhnlicher Kassenbeleg nicht ausreicht. Der Bewirtungsbeleg muss spezielle steuerlich relevante Informationen enthalten, wie die vollständigen Namen aller Teilnehmer mit Angabe ihrer Firmenzugehörigkeit, den Anlass der Bewirtung sowie die Unterschrift des Gastgebers. Diese Angaben sind notwendig, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten sicherzustellen.

Ein korrekt geführter Bewirtungsbeleg dient somit nicht nur der internen Buchhaltung, sondern auch der Optimierung von Steuervorteilen, indem er ermöglicht, geschäftliche Bewirtungsaufwendungen effektiv von der Steuer abzusetzen.

Voraussetzungen für einen gültigen Bewirtungsbeleg

Erforderliche Angaben

Für die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ist die Vollständigkeit der Angaben auf dem Bewirtungsbeleg entscheidend. Ein gültiger Beleg muss folgende Informationen enthalten:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (z.B. des Restaurants)
  2. Datum der Bewirtung
  3. Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen
  4. Umsatzsteuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
  5. Preis für die Lieferung oder sonstige Leistung (Rechnungsbetrag)
  6. Bei Rechnungen über 250 EUR zusätzlich:
    • Name des Bewirtenden
    • Steuernummer oder USt-ID-Nummer des Rechnungsausstellers
    • Fortlaufende Rechnungsnummer zur eindeutigen Identifizierung

Es ist zu beachten, dass allgemeine Angaben wie „Speisen und Getränke“ nicht ausreichend sind. Die Bezeichnungen müssen spezifisch sein, wie zum Beispiel „Menü 1“, „Tagesgericht 2“ oder „Lunch-Buffet“.

Formale Anforderungen

Neben den erforderlichen Angaben muss der Bewirtungsbeleg auch bestimmte formale Kriterien erfüllen:

  • Der Beleg muss maschinell erstellt und darf nicht handschriftlich sein, es sei denn, es liegt eine technische Störung vor. In diesem Fall sollte der Gastwirt einen schriftlichen Hinweis auf die Unmöglichkeit der maschinellen Quittung hinzufügen.
  • Der Bewirtungsbeleg muss eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten, die einmalig vergeben wird und zur eindeutigen Identifizierung dient.
  • Bei Beträgen über 250 EUR müssen zusätzliche Informationen wie die Namen aller bewirteten Personen und der konkrete Anlass der Bewirtung auf der Rückseite des Belegs vermerkt werden.
  • Seit dem 01.01.2023 ist es erforderlich, dass auf dem Bewirtungsbeleg ein Hinweis auf die verwendete zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu finden ist.

Die korrekte und vollständige Erfassung dieser Daten ist essentiell, da das Finanzamt bei fehlenden oder unvollständigen Angaben den Abzug der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ablehnen kann. Es empfiehlt sich daher, die Angaben auf dem Bewirtungsbeleg unmittelbar nach dem Geschäftsessen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt erfasst wurden.

Anlässe für die Erstellung eines Bewirtungsbelegs

Geschäftlich veranlasste Bewirtung

Die Erstellung eines Bewirtungsbelegs ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine geschäftliche Veranlassung vorliegt. Dies umfasst die Bewirtung von Personen, mit denen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen oder bei denen die Intention besteht, solche zu etablieren. Die geschäftliche Veranlassung wird durch den Teilnehmerkreis bestimmt, was bedeutet, dass jede Bewirtung, an der nicht ausschließlich Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens teilnehmen, in den Anwendungsbereich von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fällt. Hierzu zählen beispielsweise Handelsvertreter oder andere freie Mitarbeiter, auch wenn die Bewirtung im Rahmen von Schulungen stattfindet. Selbst bei Personen, die nicht direkt als Geschäftsfreunde klassifiziert werden können, wie selbständige Steuerberater oder Rechtsanwälte, kann eine geschäftlich veranlasste Bewirtung angenommen werden, wenn eine Förderung von Geschäftsabschlüssen plausibel ist.

Betrieblich veranlasste Bewirtung

Neben der geschäftlichen Veranlassung gibt es auch Anlässe, bei denen Bewirtungsbelege aufgrund einer betrieblichen Veranlassung ausgestellt werden. Hierzu zählen Veranstaltungen wie große Betriebsfeiern zum Jahresende, Jubiläen oder andere besondere Anlässe, die vom Finanzamt als betrieblich bedingte Essen behandelt werden. In solchen Fällen werden sogar Ausgaben für die gesamte Mitarbeiterfamilie inklusive Kinder anerkannt. Die Bewirtung eigener Arbeitnehmer oder ihrer Angehörigen fällt ebenfalls unter diese Kategorie, wobei hier keine prozentuale Abgrenzung für die Anerkennung der Ausgaben besteht, was bedeutet, dass die Bewirtungskosten voll als betriebliche Ausgaben abzugsfähig sind.

In jedem Fall ist es entscheidend, dass der Anlass der Bewirtung im Bewirtungsbeleg genau spezifiziert wird. Allgemeine Formulierungen wie „Geschäftsessen“, „Informationsgespräch“ oder „Kundenpflege“ sind oft nicht ausreichend. Es ist wichtig, den geschäftlichen oder betrieblichen Hintergrund der Bewirtung glaubhaft zu machen, indem beispielsweise ein konkretes Projekt angeführt wird, das beim Essen besprochen wurde.

Bewirtungsbeleg und Steuervorteile

Die korrekte Verwendung von Bewirtungsbelegen kann signifikante Steuervorteile nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer, die beruflich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen möchten. Die Anerkennung dieser Kosten durch das Finanzamt hängt jedoch stark von der Vollständigkeit und Korrektheit der Bewirtungsbelege ab.

Abzugsfähige Kosten

Für die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungskosten ist es entscheidend, dass der Bewirtungsbeleg alle notwendigen Informationen enthält. Dies umfasst den Zweck der Bewirtung, die Namen der Gäste sowie eine detaillierte Aufstellung der verzehrten Speisen und Getränke. Geschäftliche Bewirtungskosten, bei denen mindestens eine unternehmensfremde Person anwesend ist, sind zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies bedeutet, dass 30 % der Kosten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Wenn Trinkgelder auf der Rechnung ausgewiesen sind, werden diese ebenfalls zu 70 % anerkannt.

Für Bewirtungen, die in den eigenen Betriebsräumen stattfinden und bei denen einfache Speisen und Getränke wie Kaffee oder Snacks angeboten werden, können die Kosten unter Umständen sogar zu 100 % abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, Alkohol auszuschließen, da dieser nicht steuerlich absetzbar ist.

Sonderregelungen

Einige spezielle Regelungen betreffen Kleinbetragsrechnungen und Bewirtungen im Ausland. Bei Kleinbetragsrechnungen, deren Bruttobetrag 250 Euro nicht überschreitet, sind vereinfachte Angaben ausreichend. Diese Rechnungen müssen jedoch dem Bewirtungsbeleg beigefügt werden, um die Kosten abzurechnen.

Im Ausland gelten die Vorgaben etwas lockerer. Handschriftlich erstellte Quittungen können ausreichen, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass keine maschinell erstellte Rechnung möglich war. Es ist jedoch ratsam, stets nach einem Bewirtungsbeleg zu fragen oder einen Eigenbeleg zu erstellen.

Die korrekte Handhabung von Bewirtungsbelegen und das Verständnis der damit verbundenen steuerlichen Regelungen können erheblich zur Optimierung der steuerlichen Situation beitragen. Durch die sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der formalen Anforderungen lassen sich geschäftliche Bewirtungsaufwendungen effektiv von der Steuer absetzen, was letztendlich zu finanziellen Einsparungen führt.

Schlussfolgerung

Durch eine umfassende Betrachtung der Thematik rund um Bewirtungsbelege lässt sich schlussfolgern, dass diese weit mehr sind als nur einfache Belege für Geschäftsessen. Sie stellen ein entscheidendes Instrument zur Sicherstellung der korrekten steuerlichen Absetzbarkeit von Bewirtungskosten dar und bieten die Möglichkeit, Betriebsausgaben in Einklang mit den steuerlichen Vorschriften geltend zu machen. Das Verständnis für die korrekte Ausstellung, die notwendigen Angaben und die Einhaltung der formalen Anforderungen an einen gültigen Bewirtungsbeleg sind hierbei zentral.

Die korrekte Handhabung von Bewirtungsbelegen trägt nicht nur zur transparenten und ordnungsgemäßen Buchführung bei, sondern optimiert auch die steuerlichen Vorteile für Unternehmen und Selbstständige. Angesichts der bedeutenden finanziellen Implikationen, die mit der korrekten Erfassung und Absetzbarkeit von Bewirtungskosten einhergehen, unterstreicht dies die Notwendigkeit einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Thema. Abschließend sei die Aufforderung angebracht, stets auf die Vollständigkeit der Bewirtungsbelege zu achten und sich gegebenenfalls durch professionelle Beratung weiterführend zu informieren.

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