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Pendlerpauschale: Alles, was Sie wissen müssen

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Die Pendlerpauschale ist ein heißes Thema für jeden, der täglich zur Arbeit pendelt und dabei Kosten für die Fahrt auf sich nimmt. In einer Zeit, in der Mobilität und Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes von essenzieller Bedeutung sind, bietet die Pendlerpauschale eine entscheidende finanzielle Entlastung. Sie ist nicht nur eine wichtige Unterstützung für Millionen von Arbeitnehmern, sondern auch ein Instrument der Steuerpolitik, das die Belastungen durch Pendelverkehr abmildert. Dies macht sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil des modernen Arbeitslebens.

In diesem Artikel tauchen wir tief in das Herz der Pendlerpauschale ein. Wir klären, was genau unter der Pendlerpauschale zu verstehen ist, wer Anspruch darauf hat und wie diese berechnet wird. Weiterhin geben wir Ihnen wertvolle Tipps für die Antragstellung und darauf, welche Nachweise erforderlich sind, um von dieser Regelung zu profitieren. Mit unserem Leitfaden möchten wir Licht ins Dunkel bringen und Ihnen dabei helfen, die Pendlerpauschale effektiv für sich zu nutzen.

Was ist das Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale, oft auch als Entfernungspauschale bezeichnet, ist eine steuerliche Vergünstigung für Personen, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte pendeln. Diese Regelung ermöglicht es, einen Teil der Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen, was besonders für diejenigen von Vorteil ist, die täglich längere Distanzen zurücklegen müssen.

Grundprinzipien der Pendlerpauschale

Ein zentraler Aspekt der Pendlerpauschale ist, dass sie unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gilt. Das bedeutet, dass sowohl Autofahrer als auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrradfahrer die Pauschale in Anspruch nehmen können. Die Höhe der Entfernungspauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke und steigt ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.

Berechnung der Pauschale

Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt auf Basis der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Hierbei wird nur eine Fahrt pro Arbeitstag berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Person auch die Rückfahrt am selben Tag antritt. Für Personen, die in Teilzeit arbeiten, gelten dieselben Regelungen wie für Vollzeitbeschäftigte.

Besonderheiten und Grenzen

Es gibt jedoch eine Obergrenze für die absetzbaren Kosten, die grundsätzlich bei 4.500 Euro pro Jahr liegt. Diese Grenze wird jedoch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer mit einem eigenen Kraftfahrzeug oder einem Firmenwagen fährt. Zudem ist die Entfernungspauschale auch dann anwendbar, wenn unterschiedliche Verkehrsmittel für verschiedene Teilstrecken des Weges zur Arbeit genutzt werden. In solchen Fällen wird die Pauschale für jede Teilstrecke separat berechnet.

Steuerliche Geltendmachung

Um die Pendlerpauschale steuerlich geltend zu machen, müssen die entsprechenden Angaben in der jährlichen Einkommensteuererklärung gemacht werden. Belege sind in der Regel nicht erforderlich, jedoch kann das Finanzamt in bestimmten Fällen Nachweise verlangen, insbesondere wenn die jährliche Kilometerleistung für die Arbeitswege 15.000 Kilometer übersteigt.

Diese steuerliche Maßnahme bietet somit eine wesentliche Erleichterung für Pendler und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung durch tägliche Fahrten zur Arbeit zu mindern. Sie reflektiert das Bestreben des Staates, Arbeitnehmern entgegenzukommen und Mobilität zu fördern, ohne dabei die Wahl des Verkehrsmittels einzuschränken.

Wer hat Anspruch auf das Pendlerpauschale?

Voraussetzungen

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Erleichterung, die allen Arbeitnehmern zur Verfügung steht, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz pendeln. Entscheidend für den Anspruch auf das Pendlerpauschale ist die zurückgelegte Entfernung. Es wird unterschieden zwischen dem „kleinen Pendlerpauschale“ für Distanzen von mindestens 20 Kilometern und dem „großen Pendlerpauschale“, das ab einer Entfernung von 2 Kilometern gewährt wird, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Pauschale kann nur für tatsächliche Arbeitstage beansprucht werden, wobei Urlaubs- oder Krankheitstage nicht berücksichtigt werden.

Teilzeitbeschäftigung

Seit 2013 können auch Teilzeitkräfte, die nicht täglich pendeln, Anspruch auf ein aliquotes Pendlerpauschale haben. Dieses wird gestaffelt gewährt:

  • 1/3 des Pendlerpauschales für diejenigen, die 4 bis 7 Tage im Monat pendeln,
  • 2/3 des Pendlerpauschales für diejenigen, die 8 bis 10 Tage im Monat pendeln. Vor dieser Regelung hatten Teilzeitkräfte keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie regelmäßig zur Arbeit fuhren.

Ausnahmen

Es gibt spezifische Situationen, in denen das Pendlerpauschale nicht gewährt wird. Wenn ein Arbeitnehmer Fahrtkosten für Familienheimfahrten steuerlich geltend macht, kann für diese Strecken kein Pendlerpauschale beansprucht werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsstätten maximal ein volles Pendlerpauschale pro Monat erhalten können. Dies gilt auch für die Zeiten der Covid19-Pandemie, während derer Sonderregelungen in Kraft traten, die es ermöglichten, Tage im Homeoffice oder in Kurzarbeit unter bestimmten Bedingungen für das Pendlerpauschale zu berücksichtigen.

Berechnung des Pendlerpauschales

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale richtet sich an Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, wobei die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar sein muss. Die monatlichen Beträge staffeln sich wie folgt, abhängig von der Entfernung:

  • Bei einer Entfernung von mindestens 20 km bis 40 km beträgt der Betrag 58 Euro pro Monat.
  • Bei mehr als 40 km bis 60 km erhöht sich der Betrag auf 113 Euro pro Monat.
  • Bei einer Entfernung von mehr als 60 km beträgt der Betrag 168 Euro pro Monat.

Für die Tage, an denen tatsächlich gependet wird, gibt es zusätzliche Pauschbeträge:

  • Bei mehr als 10 Tagen im Monat: 29 Euro, 56,50 Euro bzw. 84 Euro, je nach Entfernung.
  • Bei 8 bis 10 Tagen im Monat: 19,33 Euro, 37,67 Euro bzw. 56 Euro.
  • Bei 4 bis 7 Tagen im Monat: 9,67 Euro, 18,83 Euro bzw. 28 Euro.

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, und der Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer entfernt liegt. Die monatlichen Beträge gestalten sich wie folgt:

  • Bei einer Entfernung von mindestens 2 km bis 20 km beträgt der Betrag 31 Euro pro Monat.
  • Bei mehr als 20 km bis 40 km steigt der Betrag auf 123 Euro pro Monat.
  • Bei mehr als 40 km bis 60 km beträgt der Betrag 214 Euro pro Monat.
  • Bei einer Entfernung von mehr als 60 km erhöht sich der Betrag auf 306 Euro pro Monat.

Zusätzlich gelten für die tatsächlichen Pendeltage folgende Pauschbeträge:

  • Mehr als 10 Tage: 15,50 Euro, 61,50 Euro bzw. 107 Euro, je nach Entfernung.
  • 8 bis 10 Tage: 10,33 Euro, 41 Euro bzw. 71,33 Euro.
  • 4 bis 7 Tage: 5,17 Euro, 20,50 Euro bzw. 35,67 Euro.

Pendlereuro

Der Pendlereuro bietet eine zusätzliche steuerliche Erleichterung und wird jährlich berechnet. Er beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 gibt es zudem einen zusätzlichen Betrag von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer. Dieser Betrag wird entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat angepasst und bietet somit eine weitere finanzielle Unterstützung für Pendler.

Antragstellung und Nachweise

Pendlerrechner

Der Pendlerrechner ist ein unverzichtbares Tool, um die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu ermitteln und zu überprüfen, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Basierend auf diesen Informationen berechnet der Rechner, ob Ihnen ein Pendlerpauschale zusteht und in welcher Höhe. Für die Anwendung des Pendlerrechners ist es wichtig, dass Sie Ihre Basisdaten korrekt eingeben. Nach der Berechnung drucken Sie das Ergebnis aus und verwenden das Formular L34EDV, um das Pendlerpauschale bei Ihrem Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Arbeitnehmerveranlagung

Falls das Pendlerpauschale nicht bereits durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt wird, können Sie es bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Hierfür nutzen Sie das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung oder das Formular E1 für die Einkommensteuererklärung. Zusätzlich ist das spezielle Formular L34a für die Berechnung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros erforderlich. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Formulare vollständig ausfüllen und fristgerecht einreichen. Beachten Sie, dass für die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung eine Frist von fünf Jahren gilt, innerhalb derer Sie Ihren Antrag stellen können.

Änderungen des Arbeitsweges

Es ist entscheidend, dass Sie jede Änderung Ihres Arbeitsweges umgehend Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Änderungen können Einfluss auf die Höhe des Ihnen zustehenden Pendlerpauschales haben. Sollten Sie feststellen, dass die Angaben, die Sie Ihrem Arbeitgeber gemacht haben, nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, sind Sie verpflichtet, dies im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung zu korrigieren. Eine fehlerhafte Angabe kann dazu führen, dass Sie eine Nachzahlung der Lohnsteuer leisten müssen. Es ist daher im eigenen Interesse, alle Informationen korrekt und aktuell zu halten.

Schlussfolgerung

Das umfassende Verständnis der Pendlerpauschale, ihre Voraussetzungen, Berechnungen und steuerliche Geltendmachung bildet eine wesentliche Grundlage für Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln. Durch die genaue Beachtung der Bestimmungen und das Nutzen des Pendlerrechners können Pendler wichtige finanzielle Entlastungen realisieren. Dies reflektiert die Bemühungen der Steuerpolitik, die finanziellen Belastungen durch Pendelverkehr zu mindern und die Mobilität von Arbeitnehmern zu unterstützen, ohne dabei auf ein bestimmtes Verkehrsmittel beschränkt zu sein.

Schlussendlich trägt die Pendlerpauschale erheblich dazu bei, die Kosten für Berufspendler transparent und fair zu gestalten. Durch die Möglichkeit, einen Teil der Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen, wird nicht nur eine individuelle, sondern auch eine gesellschaftliche Mobilitätsförderung erreicht. Für die Zukunft bleibt es wichtig, dass Pendler über Änderungen und Anpassungen der Regelungen informiert bleiben und sich proaktiv um die Inanspruchnahme dieser steuerlichen Vorteile bemühen. So bleibt die Pendlerpauschale ein zentrales Element zur Unterstützung eines flexiblen und effizienten Arbeitsmarktes.

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