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Gesetzliche Pausenzeiten – Das sind die Vorgaben

Gesetzliche Pausenzeiten
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Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, doch eines bleibt konstant: Regelmäßige Pausen sind unerlässlich für die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber klare Vorgaben für gesetzliche Pausenzeiten festgelegt, die Arbeitgeber verpflichtend einhalten müssen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Bestimmungen, Ausnahmeregelungen und praktischen Aspekte rund um das Thema Pausen am Arbeitsplatz.

Grundlagen der gesetzlichen Pausenzeiten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Regelung von Arbeits- und Pausenzeiten in Deutschland. Die §§ 4 und 5 des Gesetzes definieren die Mindestanforderungen an Ruhepausen und Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Demnach gilt:

  • Tägliche Arbeitszeit bis 6 Stunden: Keine verpflichtende Pause vorgeschrieben, jedoch kann der Arbeitgeber aus Kulanz Pausen gewähren.
  • Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause, aufteilbar in 15-Minuten-Blöcke.
  • Arbeitszeit über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause, ebenfalls teilbar.

Die Pausenzeiten müssen im Voraus festgelegt und während der Arbeitszeit erfolgen. Sie dienen ausschließlich der Erholung und zählen nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenregelungen

In bestimmten Branchen und Tätigkeitsfeldern gelten Sonderregelungen für Pausen. Das ArbZG sieht hier Ausnahmen vor, die beispielsweise in folgenden Bereichen greifen:

  • Gesundheitswesen und Pflege: Angepasste Pausengestaltung aufgrund der Besonderheiten der Tätigkeit.
  • Öffentlicher Dienst: Abweichende Regelungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Sektor.
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften: Eigene Richtlinien für Mitarbeiter in diesen Institutionen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren: Strengere Pausenvorgaben gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz.

Darüber hinaus können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen von den gesetzlichen Mindeststandards abweichen, sofern dies zugunsten der Arbeitnehmer geschieht. Unternehmen ohne Tarifbindung können diese Sonderregelungen übernehmen, müssen dazu jedoch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Mitarbeitern treffen.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten aufgrund ihres besonderen Schutzbedürfnisses strengere Vorgaben hinsichtlich der Pausenzeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt folgende Mindestpausen vor:

  • Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden: 30 Minuten Pause
  • Arbeitszeit über 6 Stunden: 60 Minuten Pause

Zusätzlich dürfen Jugendliche maximal 4,5 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten. Nach dieser Zeit muss zwingend eine Pause von mindestens 15 Minuten eingelegt werden.

Stillzeiten für Mütter als zusätzliche Pausenregelungen

Für stillende Mütter sieht das Mutterschutzgesetz besondere Pausenregelungen vor. Sie haben Anspruch auf zusätzliche Stillzeiten von entweder zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von über 8 Stunden erhöht sich der Anspruch sogar auf zweimal 45 Minuten pro Tag. Diese Stillpausen verlängern die regulären Pausenzeiten und gelten nicht als Arbeitszeit.

Unterschied zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten

Es ist wichtig, zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten zu unterscheiden. Während Ruhepausen Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit darstellen, beziehen sich Ruhezeiten auf die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen oder Schichten. Laut § 5 ArbZG muss diese Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen, damit sich Mitarbeiter erholen können. Ausnahmen gelten hier für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Landwirte oder Rundfunkmitarbeiter.

Betriebspausen: Unvorhergesehene Arbeitsunterbrechungen

Von Ruhepausen und Ruhezeiten abzugrenzen sind Betriebspausen. Dabei handelt es sich um unplanmäßige, meist technisch bedingte Unterbrechungen der Arbeit, wie beispielsweise bei einem Stromausfall oder einer Störung der Produktionsanlage. Im Gegensatz zu Ruhepausen zählen Betriebspausen zur Arbeitszeit und müssen dementsprechend vergütet werden.

Gestaltung der Pausenzeiten durch den Arbeitgeber

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben hat der Arbeitgeber weitreichende Befugnisse, die Lage und Dauer der Pausen für seine Mitarbeiter festzulegen. Dies ergibt sich aus seinem Weisungsrecht (Direktionsrecht). Allerdings darf er dabei die Mindeststandards des ArbZG nicht unterschreiten. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser bei der Ausgestaltung der Pausenregelungen ein Mitbestimmungsrecht.

Keine Vergütung für Pausenzeiten

Da Pausen per Definition nicht zur Arbeitszeit zählen, müssen sie vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht vergütet werden. Die Mitarbeiter erbringen in dieser Zeit keine vertraglich geschuldete Leistung. Ausnahmen von dieser Regel können sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Regelungen ergeben.

Freie Pausengestaltung für Mitarbeiter

Wie Arbeitnehmer ihre Pausenzeiten konkret verbringen, bleibt ihnen selbst überlassen. Sie können das Betriebsgelände verlassen, Sport treiben, essen oder sich anderweitig erholen – der Arbeitgeber hat hier kein Weisungsrecht. Einzige Einschränkung: Bei einem Unfall außerhalb des Betriebs während der Pause greift in der Regel keine gesetzliche Unfallversicherung.

Arbeitgeber muss Pauseneinhaltung überwachen

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausen auch tatsächlich wahrnehmen. Dafür eignen sich Systeme zur digitalen Arbeitszeiterfassung, die Pausen automatisch abziehen oder den Mitarbeiter zum Pausieren auffordern.

Verstöße gegen die Pausenvorschriften können für Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen haben. Bei Nichteinhaltung drohen je nach Schwere Bußgelder von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß. In besonders gravierenden Fällen, wenn vorsätzlich gegen die Pausenregelungen verstoßen und dadurch die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet wird, sind sogar Freiheitsstrafen möglich.

Arbeitnehmerpflichten bezüglich Pauseneinhaltung

Nicht nur der Arbeitgeber, auch die Arbeitnehmer selbst sind in der Pflicht, die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten. Ein freiwilliger Pausenverzicht ist nicht zulässig. Sollten Mitarbeiter wiederholt gegen die Pausenregelung verstoßen, kann der Arbeitgeber sogar eine Abmahnung aussprechen oder im Extremfall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Pausenregelungen Übersicht:

Pausenregelung im Homeoffice und bei mobiler Arbeit

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Pausen gelten nicht nur für die Büroarbeit, sondern ebenso für Mitarbeiter im Homeoffice oder mit mobilen Arbeitsplätzen. Auch hier muss der Arbeitgeber Pausenzeiten gewährleisten und die Einhaltung kontrollieren – eine besondere Herausforderung bei der räumlichen Trennung. Digitale Arbeitszeiterfassungssysteme können hier Abhilfe schaffen.

Pausenregelungen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im Rufbereitschafts- oder Bereitschaftsdienst. Müssen sie sich am Betriebsgelände aufhalten, zählt die Rufbereitschaft als Arbeitszeit – inklusive der Pausenvorgaben. Bei Rufbereitschaft von zu Hause aus beginnt die Arbeitszeit erst mit dem tatsächlichen Einsatz, sodass die Ruhezeiten nicht durch Pausenregelungen unterbrochen werden.

Arbeitszeitaufzeichnungspflicht und Dokumentation

Seit September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos aufzuzeichnen. Diese Pflicht aus einem EuGH-Urteil soll die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten gewährleisten. Arbeitgeber müssen daher Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen detailliert dokumentieren.

Zusammenfassung der gesetzlichen Pausenregelungen

Für einen Überblick haben wir die wichtigsten Pausenregelungen für Sie zusammengefasst:

Tägliche ArbeitszeitMindestpausendauer
Bis 6 StundenKeine Pause vorgeschrieben, Kulanzregelung möglich
6 bis 9 Stunden30 Minuten, teilbar in 15-Minuten-Blöcke
Über 9 Stunden45 Minuten, teilbar in 15-Minuten-Blöcke
Jugendliche 4,5 bis 6 Stunden30 Minuten
Jugendliche über 6 Stunden60 Minuten

Zu beachten ist, dass Pausen im Voraus festgelegt, in die Arbeitszeit integriert und mindestens 15 Minuten lang sein müssen, um als solche zu gelten. Ausnahmen und Sonderregelungen können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder für bestimmte Branchen und Personengruppen ergeben.

Durch die Beachtung der gesetzlichen Pausenregelungen leisten Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Eine ausgewogene Work-Life-Balance mit regelmäßigen Erholungsphasen zahlt sich langfristig für alle Beteiligten aus.

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