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Ordentliche Kündigung: Das sollten Sie beachten

ordentliche Kündigung
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Alles Wichtige zur ordentlichen Kündigung

In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt ist das Thema Kündigung allgegenwärtig und weckt bei vielen Menschen Unsicherheit sowie Fragen. Eine ordentliche Kündigung stellt dabei einen zentralen Aspekt im Berufsleben dar, dessen Verständnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von immenser Bedeutung ist. Sie bildet die Grundlage für eine rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wobei sowohl rechtliche als auch menschliche Aspekte eine Rolle spielen. Durch ein fundiertes Wissen über die ordentliche Kündigung können unnötige Konflikte vermieden und der Übergang für beide Parteien erleichtert werden.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, was unter einer ordentlichen Kündigung zu verstehen ist, welche Gründe dafür vorliegen können und welche formellen Anforderungen sowie Fristen unbedingt eingehalten werden müssen. Darüber hinaus wird auf den besonderen Kündigungsschutz eingegangen, der in bestimmten Situationen greift und für zusätzliche Sicherheit sorgt. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Leitfaden an die Hand zu geben, der Sie durch alle relevanten Aspekte der ordentlichen Kündigung führt und somit zur Klärung Ihrer Fragen und zur Reduktion von Unsicherheiten beiträgt.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist eine formelle Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen kann. Im Kern unterscheidet sie sich von der außerordentlichen oder fristlosen Kündigung dadurch, dass sie die Einhaltung bestimmter Fristen und gesetzlicher Bestimmungen erfordert.

Definition und Abgrenzung

Die ordentliche Kündigung ist als einseitige Erklärung zu verstehen, mit der ein Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen aufgelöst wird. Sie kann ohne Angabe von spezifischen Gründen durch den Arbeitnehmer erfolgen, während der Arbeitgeber in der Regel einen zulässigen Grund vorweisen muss, um diese Art der Kündigung auszusprechen.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung

Grundlegend für eine ordentliche Kündigung ist meist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei befristeten Verträgen ist diese Art der Kündigung normalerweise ausgeschlossen, es sei denn, es wurde im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen sowie vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Kündigungsfristen und gesetzliche Regelungen

Die Kündigungsfristen sind in der Regel gesetzlich vorgegeben, können jedoch durch individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge modifiziert werden. Das Gesetz sieht eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Bei längerer Betriebszugehörigkeit können sich diese Fristen verlängern. Es ist möglich, sowohl kürzere als auch längere Kündigungsfristen zu vereinbaren, wobei für den Arbeitnehmer keine längeren Fristen gelten dürfen als für den Arbeitgeber.

Besonderheiten bei der ordentlichen Kündigung

In bestimmten Fällen, wie bei Arbeitsverhältnissen, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, ist eine ordentliche Kündigung nur mit einer angemessenen Begründung zulässig. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Entlassungen. Darüber hinaus kann eine ordentliche Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen, wie Arbeits- oder Mietverträgen, erfolgen, sofern keine feste Vertragslaufzeit bestimmt ist.

Diese grundlegenden Informationen zur ordentlichen Kündigung sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern zu verstehen und eine korrekte Durchführung der Kündigung sicherzustellen.

Gründe für eine ordentliche Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigungen treten auf, wenn dringende betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters unmöglich machen. Dies kann beispielsweise durch die Schließung von Abteilungen, Rationalisierungsmaßnahmen oder durch signifikante Veränderungen der Arbeitsabläufe geschehen, die den Bedarf an bestimmten Arbeitsplätzen reduzieren. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen besteht und dass die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde, wobei die sozialen Aspekte der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigt werden müssen.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitarbeiter erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Beispiele für solche Pflichtverletzungen sind wiederholte Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder Verstöße gegen die betriebliche Ordnung, wie z.B. das Ignorieren eines Alkoholverbots. Eine solche Kündigung setzt voraus, dass keine milderen Mittel wie eine Abmahnung oder eine Versetzung möglich sind und dass die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt. Besonders schwerwiegende Verstöße können eine Kündigung rechtfertigen, selbst ohne vorherige Abmahnung.

Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigungen beruhen auf Gründen, die in der Person des Mitarbeiters liegen und die ihn daran hindern, seine Arbeitsleistung wie erwartet zu erbringen. Häufige Gründe sind langanhaltende oder häufig wiederkehrende Krankheiten, die den Betriebsablauf stören. Auch der Verlust notwendiger beruflicher Qualifikationen, wie beispielsweise einer Fahrerlaubnis, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung geprüft hat, wie beispielsweise eine Versetzung oder Umschulung, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Bei der Abwägung der Interessen muss berücksichtigt werden, ob die Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber die Kündigung rechtfertigen, wobei auch die soziale Situation des Mitarbeiters eine Rolle spielt.

Formelle Anforderungen und Fristen

Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss bestimmten formellen Anforderungen genügen, um rechtswirksam zu sein. Diese Anforderungen beziehen sich sowohl auf die Einhaltung der Kündigungsfristen als auch auf die korrekte Form und Zustellung der Kündigung.

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Grundlagen für Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Grundkündigungsfrist kann sich jedoch abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers nach § 622 Abs. 2 BGB verlängern. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren vier Monate zum Monatsende.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beschäftigungszeit ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses gerechnet wird und auch Zeiten vorangegangener Ausbildungsverhältnisse sowie Beschäftigungszeiten bei einem früheren Arbeitgeber, sofern es zu einem Betriebs(teil)übergang kam, berücksichtigt werden müssen.

Schriftform und Zustellung

Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Aussteller unterschrieben werden, wie in § 623 BGB festgelegt. Eine elektronische Form der Kündigung ist ausgeschlossen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist entscheidend, dass sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Der Zugang ist in der Regel dann gegeben, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass er von der Kündigung Kenntnis nehmen konnte.

Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Alternativ kann die Zustellung auch durch persönliche Übergabe im Beisein von Zeugen erfolgen. Sollte der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein, zählt der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung in seinen Briefkasten eingeworfen wurde, als Zugang. Es ist auch möglich, sich vom Empfänger eine Empfangsbestätigung ausstellen zu lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.

Diese formalen Anforderungen sind unerlässlich, um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung zu gewährleisten und sollten daher stets sorgfältig beachtet werden.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere und Mütter genießen einen umfassenden Kündigungsschutz, der darauf abzielt, ihre Arbeitsplätze während und nach der Schwangerschaft zu sichern. Ab dem Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Regel unzulässig. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den Zeitraum nach einer Fehlgeburt ab der zwölften Schwangerschaftswoche. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wird, da der Schutz erst ab diesem Zeitpunkt greift. Sollte der Arbeitgeber vor dieser Mitteilung kündigen, hat die betroffene Mitarbeiterin bis zu zwei Wochen Zeit, um die Schwangerschaft nachträglich anzuzeigen und den Schutz zu aktivieren. In Ausnahmefällen, wie bei Insolvenz des Unternehmens oder schweren Pflichtverletzungen, kann eine Kündigung dennoch möglich sein, bedarf jedoch der Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde.

Schwerbehinderte

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Dieses prüft, ob die Kündigung in einem Zusammenhang mit der Behinderung steht. Ist dies nicht der Fall, wird in der Regel die Zustimmung erteilt. Die Anforderung gilt unabhängig von der Betriebsgröße und schließt auch kleine Betriebe mit ein. Für schwerbehinderte Menschen, deren Beschäftigungsverhältnis weniger als sechs Monate besteht, kann unter bestimmten Umständen eine Kündigung auch ohne Zustimmung erfolgen.

Betriebsräte

Mitglieder des Betriebsrats genießen ebenfalls einen erweiterten Schutz vor Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt und eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen. Sollte der Betriebsrat die Zustimmung verweigern, kann der Arbeitgeber versuchen, diese durch ein Gerichtsurteil zu ersetzen. Dieser besondere Schutz soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben ohne Furcht vor Repressalien erfüllen können.

Diese Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz bieten wichtige Sicherheiten für Arbeitnehmer in besonderen Lebenslagen und tragen dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Schlussfolgerung

Durch die umfassende Betrachtung der ordentlichen Kündigung wurde verdeutlicht, wie zentral eine sorgfältige Beachtung der rechtlichen, formellen und menschlichen Aspekte für eine korrekte und reibungslose Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist. Die Berücksichtigung der Kündigungsfristen, die Einhaltung der Schriftform und die Wahrung besonderer Schutzbestimmungen für schwangere Mitarbeiterinnen, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder unterstreichen die Komplexität, die mit ordentlichen Kündigungen verbunden ist. Diese Kenntnisse stellen sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten verstehen und Kündigungen im gegenseitigen Respekt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vollzogen werden.

Die thematisierte Bedeutung einer fundierten Kenntnis über die ordentliche Kündigung betont, wie essenziell es ist, sich als Teil des Arbeitslebens mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Dies fördert nicht nur ein harmonisches Arbeitsumfeld, sondern trägt auch zum Schutz der Interessen aller Beteiligten bei. Es wird die Basis für eine faire und gerechte Handhabung von Kündigungsangelegenheiten geschaffen, die letztendlich zur Stärkung des Vertrauens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitere Forschungen und Diskussionen über die Anpassung der rechtlichen Regelungen an die sich wandelnden Arbeitsverhältnisse und -bedingungen als sinnvoller Weg, um die Relevanz und Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes stetig zu verbessern.

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