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Minijob: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Minijob
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In der heutigen flexiblen Arbeitswelt nimmt der Minijob eine wesentliche Rolle ein, sowohl für Erwerbstätige, die sich ein zusätzliches Einkommen sichern möchten, als auch für Arbeitgeber, die flexibel auf Arbeitskräftebedarf reagieren müssen. Angesichts der steigenden Popularität dieser Beschäftigungsform ist es von großer Bedeutung, über die wesentlichen Informationen, wie die minijob grenze 2024, Mindestlohn und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, sowie über den Arbeitsvertrag und den minijob urlaubsanspruch gründlich informiert zu sein.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Minijobs, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, inklusive Renten- und Krankenversicherung und die Möglichkeiten der finanziellen Gestaltung. Außerdem werden arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, wie der Mindestlohn und die Begrenzung der minijob stunden beleuchtet. Praktische Beispiele und Fallstudien illustrieren die theoretischen Ausführungen und bieten Tipps sowohl für Minijobber als auch für Arbeitgeber. Mit diesem Leitfaden erhalten Leserinnen und Leser wertvolle Einsichten, um die Chancen und Herausforderungen eines 450 Euro Jobs optimal zu navigieren.

Was ist ein Minijob?

Definition

Ein Minijob, auch bekannt als geringfügige Beschäftigung, ist eine Arbeitsform, bei der das Arbeitsentgelt bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs: die Entgeltgeringfügigkeit und die Zeitgeringfügigkeit. Bei der Entgeltgeringfügigkeit darf das monatliche Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreiten, die seit Januar 2024 bei 538 Euro liegt. Diese Grenze basiert auf dem gesetzlichen Mindestlohn und kann unter bestimmten Bedingungen temporär überschritten werden. Die zweite Form, die Zeitgeringfügigkeit, bezieht sich auf kurzfristige Beschäftigungen, die nicht länger als 70 Tage oder drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres andauern.

Zeitliche und monetäre Grenzen

Bei der Entgeltgeringfügigkeit, oft einfach als Minijob bezeichnet, ist das monatliche Arbeitsentgelt auf 538 Euro begrenzt. Diese Grenze entspricht einem Jahresverdienst von maximal 6.456 Euro. Die Anzahl der Arbeitsstunden hängt vom gesetzlichen Mindestlohn ab, der aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Überschreitet man die festgelegte Arbeitszeit, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Im Gegensatz dazu gibt es beim kurzfristigen Minijob keine Begrenzung des Verdienstes, sondern eine zeitliche Begrenzung. Diese Art von Minijob darf pro Kalenderjahr maximal 70 Tage oder drei Monate dauern. Wird diese Zeit überschritten, bleibt die Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen weiterhin geringfügig, solange die Entgeltgrenze nicht überschritten wird.

Minijobs bieten sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte eine flexible und unkomplizierte Beschäftigungsoption, die in vielen Fällen von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit ist. Diese Beschäftigungsform ist besonders beliebt bei Personen, die sich ein zusätzliches Einkommen sichern möchten, oder bei Studenten, die einen befristeten Job während der Semesterferien suchen.

Arten von Minijobs

Entgeltgeringfügigkeit

Ein wesentlicher Typ des Minijobs ist die sogenannte Entgeltgeringfügigkeit. Hierbei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, die ab Januar 2024 bei 538 Euro liegt. Diese Form der Beschäftigung ist besonders attraktiv für Personen, die sich ein zusätzliches Einkommen nebenbei sichern möchten, wie Hausfrauen, Hausmänner, Studierende oder Rentner. Der Prototyp dieser Beschäftigungsart ist eine dauerhaft angelegte und regelmäßig ausgeübte Tätigkeit, die in geringem zeitlichem Umfang gegen ein geringes Entgelt ausgeführt wird. Wichtig ist, dass Einmalzahlungen, die nicht tatsächlich gewährt werden, nicht in das regelmäßige Einkommen eingerechnet werden, während laufender Tariflohn, auch wenn er nicht gezahlt wird, berücksichtigt wird.

Zeitgeringfügigkeit

Die Zeitgeringfügigkeit stellt die zweite Hauptform des Minijobs dar. Diese Art von Beschäftigung ist zeitlich auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt, sofern sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt die Grenze von 538 Euro im Monat übersteigt. Typischerweise handelt es sich hierbei um saisonale Aushilfsbeschäftigungen, wie die Tätigkeit von Erntehelfern. Ein entscheidendes Merkmal der kurzfristigen Beschäftigung ist, dass der Arbeitnehmer nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt wird und der durchschnittliche Stundenlohn 12 Euro nicht übersteigt. Zudem darf der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 72 Euro je Arbeitstag nicht überschreiten. Kurzfristige Minijobs bieten den Vorteil, dass sie schnell und flexibel eingesetzt werden können und bei unvorhersehbaren Ereignissen eine sofortige Arbeitsaufnahme ermöglichen.

Rechtliche und finanzielle Voraussetzungen

Meldepflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Diese Anmeldung muss bestimmte Angaben zum Arbeitnehmer und dessen Beschäftigung enthalten, wie Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit und Details zur Tätigkeit. Die korrekte Meldung dieser Daten ist entscheidend, um rechtliche Konformität zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten kann dies zu Sanktionen führen, wie Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge oder Geldbußen.

Beitragszahlungen

Für Minijobs gelten spezielle Regelungen bezüglich der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung. Arbeitgeber zahlen pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die 13,0 Prozent für die Krankenversicherung und 15,0 Prozent für die Rentenversicherung des Entgelts betragen. Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen nicht an. Minijobber selbst tragen in der Regel zusätzlich 3,6 Prozent ihres Gehaltes zur gesetzlichen Rentenversicherung bei. Diese Beiträge sind wichtig, da sie später bei der Berechnung der Rentenansprüche berücksichtigt werden. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, verzichtet auf wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb eine umfassende Beratung empfohlen wird.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Rentenversicherungspflicht

Minijobberinnen und Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie zusammen mit ihrem Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Diese Beitragszahlungen berechtigen sie zum vollen Leistungspaket der Rentenversicherung, ähnlich wie bei regulär Beschäftigten. Seit 2013 sind alle Minijobs, mit Ausnahme der kurzfristigen Beschäftigungen und der vor 2013 aufgenommenen Minijobs, die weiterhin 400 Euro nicht überschreiten, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Befreiungsmöglichkeit

Minijobber haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlung der eigenen Rentenversicherungsbeiträge befreien zu lassen. Um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, müssen sie dies schriftlich bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Befreiung muss direkt im ersten Monat der Beschäftigung beantragt werden, um ab Beschäftigungsbeginn wirksam zu sein. Andernfalls gilt die Befreiung erst ab dem Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wird. Arbeitgeber haben nach Erhalt des Befreiungsantrags 6 Wochen Zeit, diesen der Minijob-Zentrale zu melden. Verspätete Meldungen führen zu einer verzögerten Wirksamkeit der Befreiung.

Durch die Befreiung entfällt der Eigenanteil der Minijobber an der Rentenversicherung, der aktuell 3,6 Prozent des Verdienstes beträgt. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent. Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch auf wichtige Leistungen verzichtet wird. Dazu gehören unter anderem Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen und teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrenten. Daher wird eine umfassende Beratung empfohlen, bevor eine Entscheidung zur Befreiung getroffen wird.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Minijobber bei Bedarf in den Genuss der vollen Schutzmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen können, gleichzeitig aber auch die Flexibilität haben, sich unter bestimmten Bedingungen von dieser Pflicht befreien zu lassen.

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Kündigungsschutz

Minijobber genießen denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Es besteht kein Unterschied bezüglich des Kündigungsschutzes zwischen Vollzeitarbeitnehmern und Minijobbern, sowohl die ordentliche als auch die fristlose Kündigung sind unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Dies hängt von der Größe des Betriebs, der Dauer der Beschäftigung sowie besonderen Umständen wie Schwangerschaft oder Elternzeit ab. Besonders geschützt sind Schwangere, Auszubildende, Eltern in Elternzeit und Schwerbehinderte, für die entweder ein Kündigungsverbot besteht oder die Kündigung nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich ist.

In kleineren Unternehmen oder bei einer zu geringen Beschäftigungsdauer kann der Arbeitnehmer nicht auf den weitgehenden Schutz des Kündigungsschutzgesetzes zurückgreifen. Findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, sind Arbeitnehmer dennoch geschützt. Die Kündigung darf nicht treuwidrig, sittenwidrig, diskriminierend sein oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen.

Anspruch auf Urlaub

Minijobber haben ebenso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, wenn die Beschäftigung durchgängig an 6 Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei weniger als 6 Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Der volle Urlaubsanspruch steht Beschäftigten erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten zu. Vorher erhalten Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung.

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt individuell. Bei einer regelmäßigen Tätigkeit an bestimmten Arbeitstagen pro Woche wird die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage mit den 24 gesetzlich vorgegebenen Urlaubstagen multipliziert und durch die 6-Tage-Woche dividiert. Bei unregelmäßigen Einsätzen, wie im Privathaushalt, wird der Urlaubsanspruch auf Jahresbasis berechnet, indem man den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von Vollzeitangestellten zugrunde legt und durch die Anzahl der Arbeitstage teilt, um den Anspruch pro geleisteter Arbeit zu ermitteln. Während des Urlaubs ist der Arbeitgeber zur Zahlung des durchschnittlichen Verdienstes verpflichtet.

Finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten

Steuerliche Behandlung

Minijobs bieten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Das monatliche Arbeitsentgelt bis zu einer Grenze von 538 Euro wird gewöhnlich mit einer Pauschsteuer von 2 Prozent belastet, die direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt wird. Diese Pauschalbesteuerung umfasst die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für kurzfristige Minijobs können Arbeitgeber alternativ eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent wählen, abhängig von der individuellen Steuerklasse des Minijobbers.

Neben den üblichen Steuerabgaben können spezielle steuerfreie Leistungen gewährt werden, die nicht auf das monatliche Entgelt angerechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise Kindergartenzuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich. Diese steuer- und beitragsfreien Zuwendungen ermöglichen es, die 450-Euro-Grenze zu überschreiten, ohne dass daraus Sozialversicherungspflicht entsteht.

Zuschüsse und Förderungen

Für Minijobber, die sich beruflich weiterbilden möchten, existieren verschiedene Fördermöglichkeiten. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise unterstützt der Bildungsscheck NRW Minijobber bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Dieser Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten ab, jedoch maximal 500 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Bildungsschecks ist ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sowie die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

In Hamburg wird der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS angeboten, der 50 Prozent der Kosten für berufliche Weiterbildungen übernimmt, bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro. Die Förderung ist sowohl für in Hamburg wohnhafte als auch dort arbeitende Minijobber verfügbar, unabhängig davon, ob die Weiterbildung direkt auf die aktuelle Tätigkeit aufbaut.

Diese finanziellen Unterstützungen und steuerlichen Erleichterungen bieten Minijobbern und ihren Arbeitgebern flexible Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer finanziellen Verpflichtungen und zur Förderung beruflicher Entwicklung.

Praktische Beispiele und Fallstudien

Beispiele für typische Minijobs

Ein häufiges Szenario in der Praxis ist die gleichzeitige Ausübung mehrerer Minijobs durch eine Person. Angenommen, ein Minijobber, Herr Müller, ist bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt und verdient bei beiden jeweils 269 Euro monatlich. Dies bleibt unter der Grenze von 538 Euro, sodass beide Beschäftigungen als Minijobs gelten. Erhält Herr Müller jedoch in einem Monat ein zusätzliches Weihnachtsgeld, das sein Einkommen über die 538 Euro-Grenze hebt, wandelt sich sein Status und er muss als Midijobber eingestuft werden.

Ein weiteres Beispiel ist Frau Jahn, die in einem Monat eine Krankheitsvertretung übernimmt und dadurch 1.076 Euro verdient. Da dies innerhalb des zulässigen Rahmens von zwei Monaten pro Jahr liegt, in denen die Verdienstgrenze überschritten werden darf, bleibt ihre Anstellung als Minijob bestehen. Überschreitet sie diese Grenze jedoch in einem weiteren Monat, wird sie sozialversicherungspflichtig.

Konkrete Berechnungen

Die Berechnung des zulässigen Einkommens in Minijobs kann komplex sein. Betrachten wir das Beispiel eines Arbeitnehmers, der in acht Monaten jeweils 570 Euro und in vier weiteren Monaten jeweils 470 Euro verdient. Sein jährliches Einkommen von 6.440 Euro liegt knapp unter der Jahreshöchstgrenze von 6.456 Euro, was bedeutet, dass seine Beschäftigung weiterhin als Minijob klassifiziert wird.

In einem anderen Fall könnte ein Minijobber im Laufe eines Jahres in zwei Kalendermonaten jeweils 1.076 Euro verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Minijob-Status hat, solange sein Gesamteinkommen die jährliche Grenze von 7.532 Euro nicht überschreitet. Dies zeigt, wie wichtig eine genaue Überwachung und Berechnung des Einkommens für die Einhaltung der Minijob-Regelungen ist.

Tipps für Minijobber und Arbeitgeber

Worauf achten?

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, bereits ab dem ersten Arbeitstag einen schriftlichen Nachweis über die Beschäftigung des Minijobbers auszuhändigen. Dieser Nachweis muss gemäß dem neuen Nachweisgesetz die Details zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vergütung und Arbeitszeiten enthalten. Wichtig ist, dass alle wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden, selbst wenn ein formeller Arbeitsvertrag nicht zwingend erforderlich ist. Zusätzliche Klauseln wie Schweigepflicht, Wettbewerbsverbot und Regelungen im Krankheitsfall können in den Vertrag aufgenommen werden, um Klarheit und rechtliche Sicherheit für beide Parteien zu schaffen.

Minijobber sollten sich ihrerseits vergewissern, dass sie einen schriftlichen Nachweis ihrer Beschäftigung erhalten, der alle relevanten Informationen enthält. Es ist auch ratsam, dass sie ihre Rechte kennen, insbesondere in Bezug auf den Mindestlohn, der ab Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt, und den Urlaubsanspruch, der sich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen richtet.

Rechte und Pflichten

Sowohl Minijobber als auch Arbeitgeber müssen sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, die ihre Beziehung regeln. Minijobber haben Anspruch auf denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte und auf bezahlten Urlaub, dessen Berechnung sich nach den gearbeiteten Tagen richtet. Im Krankheitsfall steht ihnen ebenso eine Entgeltfortzahlung zu. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die korrekte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sicherzustellen und die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Lohnsteuer korrekt abzuführen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können empfindliche Strafen drohen.

Arbeitgeber sollten zudem beachten, dass sie ihre Minijobber über alle relevanten arbeitsrechtlichen Änderungen informieren müssen, insbesondere wenn es um Anpassungen des Mindestlohns oder Änderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen geht. Minijobber wiederum sollten darauf achten, dass sie alle ihre Beschäftigungen melden, wenn sie mehrere Minijobs ausüben, um die gesetzlichen Verdienstgrenzen nicht zu überschreiten.

Diese Tipps helfen sowohl Arbeitgebern als auch Minijobbern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und eine faire sowie gesetzeskonforme Arbeitsbeziehung zu führen.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijobs eine hochflexible und attraktive Beschäftigungsform sowohl für Arbeitsnehmer als auch Arbeitgeber darstellen, wobei sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche Regelungen, Steuervorteile und sozialversicherungsrechtliche Pflichten voraussetzen. Die dargestellten Einblicke in die verschiedenen Aspekte von Minijobs, von den zeitlichen und finanziellen Grenzen über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu Fördermöglichkeiten, unterstreichen die Bedeutung dieser Beschäftigungsform in der heutigen Arbeitswelt. Diese Informationen bieten sowohl für Minijobber als auch für Arbeitgeber wertvolle Orientierungshilfen, um die Chancen, die Minijobs bieten, voll ausschöpfen zu können und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Es ist essenziell, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Verantwortung für eine korrekte Handhabung ihrer Minijobs übernehmen, um langfristig von den Vorteilen profitieren zu können. Die Bedeutung der gründlichen Information und Beratung kann nicht genug betont werden, da sie nicht nur hilft, Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden, sondern auch Möglichkeiten aufzeigt, wie man berufliche und finanzielle Ziele durch Minijobs effektiv unterstützen kann. Somit tragen Minijobs zur Diversifizierung der Arbeitswelt bei und bieten individuelle Gestaltungsspielräume, die sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für die Flexibilität am Arbeitsmarkt von großer Bedeutung sind.

FAQs

Was sollte man bei einem 520-Euro-Job beachten?
Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro, der durch zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ergänzt wird, bleibt die Beschäftigung geringfügig, solange die 520-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Zum Beispiel beträgt das Arbeitsentgelt für Dezember 780 Euro, wenn man 480 Euro reguläres Gehalt und 300 Euro Weihnachtsgeld erhält.

Welche Nachteile bringt ein Minijob mit sich?
Ein wesentlicher Nachteil von Minijobs ist, dass keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, was bedeutet, dass Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Weitere Nachteile betreffen die Sozialversicherungen und häufig auch arbeitsrechtliche Aspekte.

Wie viele Stunden entsprechen 520 Euro im Minijob?
Im Jahr 2023 musste man für 520 Euro etwa 43,33 Stunden arbeiten, basierend auf einem Stundenlohn von 12 Euro. Da die Minijobgrenze dynamisch ist und mit dem Mindestlohn steigt, soll dies verhindern, dass die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber kontinuierlich sinkt.

Welche Unterlagen benötigt man für einen Minijob?
Für einen Minijob sind folgende Unterlagen grundlegend erforderlich: die Betriebsnummer der Firma, ein ausgefüllter Personalbogen der Minijob-Zentrale und eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung.

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